Dienstleistung
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung beantragen
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Wenn Ihre Berufsausbildung über die Dauer des Aufenthaltstitels hinausgeht, können Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung müssen Sie dieselben Voraussetzungen erfüllen wie bei der erstmaligen Antragstellung.
Ihre Aufenthaltserlaubnis wird dann für die voraussichtliche Dauer der Ausbildung verlängert.
Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn die Ausländerbehörde dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung ausgeschlossen hat.
Während einer qualifizierten Berufsausbildung dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachgehen, die von Ihrer Berufsausbildung unabhängig ist. Eine selbstständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Es handelt sich um eine qualifizierte Berufsausbildung,
- wenn die Berufsausbildung staatlich anerkannt ist oder es sich um einen vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt und
- wenn nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren festgelegt ist.
Sollte Ihre qualifizierte Berufsausbildung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, vorzeitig enden, müssen Sie das Bundesgebiet nicht sofort verlassen. Sie können sich bis zu 6 Monate lang einen anderen Ausbildungsplatz in Deutschland suchen.
Einrichtung
Ausländerbehörde
Schlossstraße 11
26409 Wittmund
04462 86-1080
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Bavinkstaße 23
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1602
direkt
0491 926-1423
Ordnungsamt (allgemein)
0491 926-1640
Ausländerbehörde
Einrichtung
Ordnungsamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet verlängert. Die Gültigkeit richtet sich gewöhnlich nach der Dauer der Aus- oder Weiterbildung.
Antragsfrist:
8 Wochen
Widerspruchsfrist:
1 Monat
Welche Gebühren fallen an?
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Gebühr für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.
Gebühr:
EUR 96,00
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Gebühr für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten.
Gebühr:
EUR 93,00
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Gebühr für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten, wenn Sie minderjährig sind.
Gebühr:
EUR 48,00
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__50.html
Gebühr für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten, wenn Sie minderjährig sind.
Gebühr:
EUR 46,50
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__50.html
Ansprechpunkt
Für die Bearbeitung des Anliegens ist die für den Wohnsitz der Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist die für den Wohnsitz der Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Zuständige Stelle
Für die Bearbeitung des Anliegens ist die für den Wohnsitz der Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Informationen über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu berufsbezogener Sprachförderung
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, hier zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
Information for international skilled workers on the German government's "Make it in Germany" portal
Rechtsbehelf
- Klage gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde vor dem zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Schlagwörter
Sprachkurs, Schülerin, Ausreichende Deutschsprachkenntnisse, Einwanderung, Aufenthaltstitel, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Ausbildung, Anerkannter Berufsabschluss, Nebenbeschäftigung, Einreise, Berufsausbildung, Schüler, Aufenthaltserlaubnis, Qualifizierte Berufsausbildung, Schulische Berufsausbildung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet verlängert. Die Gültigkeit richtet sich gewöhnlich nach der Dauer der Aus- oder Weiterbildung.
Welche Gebühren fallen an?
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Gebühr: EUR 96,00
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Gebühr: EUR 93,00
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Gebühr: EUR 48,00
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__50.html
Gebühr: EUR 46,50
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__50.html
Ansprechpunkt
Für die Bearbeitung des Anliegens ist die für den Wohnsitz der Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist die für den Wohnsitz der Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Zuständige Stelle
Für die Bearbeitung des Anliegens ist die für den Wohnsitz der Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Informationen über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu berufsbezogener Sprachförderung
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, hier zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
Information for international skilled workers on the German government's "Make it in Germany" portal
Rechtsbehelf
- Klage gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde vor dem zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe