Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.

Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, dessen Gesamtmasse nicht mehr als 750 Kilogramm beträgt. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3,5 Tonnen beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.

Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.


Adresse
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
Servicezeiten Allgemein: Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Führerschein- und Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle: Mo. 07:30 - 12:00 Uhr Di. 07:30 - 12:00 Uhr Mi. 07:30 - 12:00 Uhr Do. 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Fax
04462 86-1604
Telefon
04462 86-1212

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten Montags bis Freitags: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr Weitere Informationen unter: https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 8589983
Telefon
04431 85983

Adresse
Ringstraße 26
26789 Leer
Servicezeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Der Drive-In-Schalter der Zulassungsstelle hat im Zuge der Corona-Krise ab sofort montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet.


Fax
0491 926-91819
Hinweis
Führerscheinstelle
Fax
0491 926-91595
Hinweis
KFZ-Zulassungsstelle
Fax
0491 926-91820
Hinweis
Bußgeldstelle
Fax
0491 926-91818
Hinweis
Schwertransport
Telefon
0491 926-3111
Hinweis
Zentrale
Telefon
0491 926-1409
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Zulassungsstelle
Telefon
0491 926-1467
Hinweis
Führerscheinstelle
Telefon
0491 926-1400
Hinweis
Bußgeldstelle

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
  • Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung.

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Angaben zur Fahrschule

Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.


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