Die SEPA-Basislastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren.

Anders als bei einer Überweisung löst hier der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, die Zahlung aus.

Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie vorab dem Einzug der fälligen Forderung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.

Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so durch Ihre Kommune automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden.

Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.


Adresse
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Fax
04462 86-1206
Telefon
04462 86-1203

Adresse
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04446 89-95
Telefon
04446 89-21

Adresse
Peterstraße 2
26160 Bad Zwischenahn
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Hinweis:

oder nach Vereinbarung


Fax
04403 604-444
Telefon
04403 604-0

Adresse
Friesenstraße 34/36
26789 Leer (Ostfriesland)
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.


Telefon
0491 926-1590

Adresse
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Hinweis:

oder nach Vereinbarung


Fax
04403 604-444
Telefon
04403 604-0

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-200
Telefon
04431 85-0

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)

Adresse
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Und nach Vereinbarung.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
04244 82-29
Telefon
04244 82-12

Adresse
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Servicezeiten

Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr

Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr

Do:  14.00 - 18.00 Uhr


Fax
05491 662-88
Telefon
05491 662-0

Adresse
Hauptstraße 61
31008 Elze
Servicezeiten

Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr

Mittwoch nur nach Vereinbarung

Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.


Fax
05068 464-77
Telefon
05068 464-0

Adresse
Vogtstraße 26
49393 Lohne (Oldenburg)
Servicezeiten Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 


Telefon
04442 886-0

Häufig gestellte Fragen

  • Die Kommune muss die Belastung Ihres Girokontos durch eine SEPA-Lastschrift rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Kalendertage vor Fälligkeit ankündigen, damit Sie sich auf die Abbuchung einstellen können.
  • Das SEPA-Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig.
  • Es erlischt automatisch, wenn in diesem Zeitraum kein Betrag abgebucht wurde.
  • Bucht der Zahlungsempfänger in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36 Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
  • Sie können Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.


Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.


  • Sie müssen einmalig oder regelmäßig Geld an eine andere Stelle zahlen.
  • Der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
  • Damit der Zahlungsempfänger den fälligen Geldbetrag per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist vorab Ihre Einwilligung notwendig. Diese geben Sie in Form des SEPALastschriftmandats.

Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
  • eine GläubigerIdentifikationsnummer (CI),
  • Name des Kunden (Zahler),
  • Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahler) und
  • seine Kundenkennung (IBAN).

Sie können Ihr erteiltes SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.


Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie online oder schriftlich auf dem Formular zum SEPA-Lastschriftmandat.

SEPA-Mandat online erteilen (Geben Sie oben Ihren Wohnort ein, in der Regel erscheint dann das Online-Formular Ihrer Kommune)

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag im jeweiligen Portal und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Teilweise können Sie die Angaben zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Je nach Portal erhalten Sie auf unterschiedlichem Weg eine Bestätigung.

SEPA-Mandat schriftlich erteilen

  • Füllen Sie das Formular Ihrer Kommune vollständig aus.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck.
  • Senden Sie den Ausdruck im Original an die Kommune. Die Zusendung per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend.

Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie der Kommune ein neues SEPA-Lastschriftmandat.

Sie können das Mandat jederzeit mit einem Schreiben an die Kommune widerrufen.


Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.


ELV, SEPA-Mandat, Bankeinzug, elektronisches Lastschriftverfahren, Lastschrift, Abbuchung, Einzugsermächtigung, Bankeinzug, Einzugsermächtigung, Lastschrift, Abbuchung, elektronisches Lastschriftverfahren, SEPA-Mandat, ELV