Dienstleistung
Fahrerlaubnis erstmalig für die Klasse L beantragen
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:
- für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.
Einrichtung
Fachdienst Straßenverkehr
Adresse
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
Servicezeiten
Allgemein:
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Führerschein- und Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle:
Mo. 07:30 - 12:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Fax
04462 86-1604
04462 86-1604
Telefon
04462 86-1212
04462 86-1212
E-Mail
Einrichtung
Führerscheinstelle
Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten
Montags bis Freitags: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr
Weitere Informationen unter:
https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
Fax
04431 8589983
04431 8589983
Telefon
04431 85983
04431 85983
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist:
12 Monate
Welche Gebühren fallen an?
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Ansprechpunkt
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Zuständige Stelle
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angaben zur Fahrschule
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.
Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.
Rechtsbehelf
nicht vorhanden
Schlagwörter
Führerschein, Fahrerlaubnis, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Ersterteilung, Klasse L, Fahrerlaubnis Klasse L, Traktor, Kleiner Traktorführerschein, Führerschein, Fahrerlaubnis, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Ersterteilung, Fahrerlaubnis Klasse L, Kleiner Traktorführerschein, Klasse L, Traktor
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist:
12 Monate
Welche Gebühren fallen an?
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Ansprechpunkt
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Zuständige Stelle
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angaben zur Fahrschule
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.
Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.
Rechtsbehelf
nicht vorhanden
Schlagwörter
Führerschein, Fahrerlaubnis, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Ersterteilung, Klasse L, Fahrerlaubnis Klasse L, Traktor, Kleiner Traktorführerschein, Führerschein, Fahrerlaubnis, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Ersterteilung, Fahrerlaubnis Klasse L, Kleiner Traktorführerschein, Klasse L, Traktor