Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:

  • für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.


Adresse
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
Servicezeiten Allgemein: Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Führerschein- und Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle: Mo. 07:30 - 12:00 Uhr Di. 07:30 - 12:00 Uhr Mi. 07:30 - 12:00 Uhr Do. 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Fax
04462 86-1604
Telefon
04462 86-1212

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten Montags bis Freitags: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr Weitere Informationen unter: https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 8589983
Telefon
04431 85983

Häufig gestellte Fragen

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Angaben zur Fahrschule

Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.

Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.


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