Dienstleistung
Baubeginn mitteilen
Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie den Beginn bestimmter Bauarbeiten anzeigen, wenn die Bauaufsichtsbehörde dies verlangt.
Mit der Anzeige informieren Sie die Bauaufsichtsbehörde darüber, wann diese Bauarbeiten beginnen. Die Anzeige ermöglicht es der Behörde, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Rahmen der Bauüberwachung zu prüfen.
Die Verpflichtung zur Anzeige kann sich zum Beispiel aus einer Auflage in der Baugenehmigung oder aus einer gesonderten Anordnung der Bauaufsichtsbehörde ergeben.
Einrichtung
Bauordnungsamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-215
04431 85-958
Einrichtung
Fachdienst Bauordnung
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
04462 86-1717
04462 86-1272
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
04941 16-6099
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Bauamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1039
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Ob und bis wann die Anzeige erfolgen muss, ergibt sich aus der jeweiligen Anordnung, zum Beispiel aus einer Auflage in der Baugenehmigung.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 0,00 - 10.000,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 16 Wochen
Ansprechpunkt
Ihre örtliche Bauaufsichtsbehörde
Zuständige Stelle
Ihre örtliche Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
-
Die Behörde muss ausdrücklich anordnen,
dass der Beginn bestimmter Bauarbeiten angezeigt wird.
-
Sie haben vor, mit der Umsetzung eines Bauvorhabens zu beginnen.
-
Die Pflicht richtet sich an die am Bau beteiligte Bauherrin oder den Bauherrn.
erforderliche Unterlagen
Die Angaben zur Baugenehmigung werden benötigt.
Verfahrensablauf
Einen Baubeginn können Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform anzeigen.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
-
Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
-
Füllen Sie das Online-Formular aus.
-
Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.
-
Reichen Sie die Baubeginnsanzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
-
Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
-
Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
-
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Baubeginnsanzeige. Sofern die untere Bauaufsichtsbehörde oder andere Behörden nicht zur Gefahrenabwehr gegen das Vorhaben einschreiten, können Sie mit dem Bau beginnen.
Rechtsbehelf
keine Angabe
Welche Fristen muss ich beachten?
Ob und bis wann die Anzeige erfolgen muss, ergibt sich aus der jeweiligen Anordnung, zum Beispiel aus einer Auflage in der Baugenehmigung.
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Ansprechpunkt
Ihre örtliche Bauaufsichtsbehörde
Zuständige Stelle
Ihre örtliche Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
-
Die Behörde muss ausdrücklich anordnen,
dass der Beginn bestimmter Bauarbeiten angezeigt wird.
-
Sie haben vor, mit der Umsetzung eines Bauvorhabens zu beginnen.
-
Die Pflicht richtet sich an die am Bau beteiligte Bauherrin oder den Bauherrn.
erforderliche Unterlagen
Die Angaben zur Baugenehmigung werden benötigt.
Verfahrensablauf
Einen Baubeginn können Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform anzeigen.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
-
Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
-
Füllen Sie das Online-Formular aus.
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Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.
-
Reichen Sie die Baubeginnsanzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
-
Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
-
Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
-
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Baubeginnsanzeige. Sofern die untere Bauaufsichtsbehörde oder andere Behörden nicht zur Gefahrenabwehr gegen das Vorhaben einschreiten, können Sie mit dem Bau beginnen.
Rechtsbehelf
keine Angabe