Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung.  

Bei größeren oder komplexen Vorhaben kann es sinnvoll sein, einzelne Teile einer genehmigungspflichtigen Anlagenänderung bereits umzusetzen, bevor über den gesamten Antrag entschieden wurde. Dafür können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen. 

Mit der Teilbaugenehmigung erhalten Sie die Erlaubnis, bestimmte, in sich abgeschlossene Maßnahmen Ihrer geplanten Anlagenänderung vorzeitig durchzuführen. 

Die Entscheidung über die vollständige Änderung der baulichen Anlage bleibt davon unberührt. Für das gesamte Vorhaben ist weiterhin eine gesonderte Baugenehmigung erforderlich. 


Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-215
Telefon
04431 85-958

Adresse
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Fax
04462 86-1717
Telefon
04462 86-1272

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1039
Telefon
04441 898-0

Häufig gestellte Fragen

Bearbeitungsdauer: 0 bis 16 Wochen

Ihre örtliche untere Bauaufsichtsbehörde


Ihre örtliche untere Bauaufsichtsbehörde


  • Sie haben für die Änderung der Anlage bereits eine genehmigungspflichtige Maßnahme beantragt. 

  • Die beantragten Bauarbeiten betreffen die Baugrube oder einzelne Bauteile bzw. Bauabschnitte. 


Eine Teilgenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform. 

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor: 

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt. 

  • Füllen Sie das Online-Formular aus. 

  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu. 

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. 

  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf. 

  • Leisten Sie die Vorauszahlung. 

  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben. 

  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein. 

  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist. 

  • Sie erhalten dann die Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid. 

  • Sie zahlen die Gebühren. 


Möglichkeiten bei negativen Bescheid:

Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht