Besitzen Sie noch keine baurechtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.  

Mit dieser dürfen Sie mit den Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte beginnen. 


Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-215
Telefon
04431 85-958

Adresse
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

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04462 86-1717
Telefon
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Adresse
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich (Ostfriesland)
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Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr


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04941 16-6099
Telefon
04941 16-0

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1039
Telefon
04441 898-0

Häufig gestellte Fragen

Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung mit der Nutzungsänderung beginnen oder wenn die Ausführung 3 Jahre lang unterbrochen worden ist.  


Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. 


Zuständig ist die kommunale untere Baubehörde.


  • Sie haben bereits einen Bauantrag gestellt. 

  • Es bestehen keine öffentlich-rechtlichen oder umwelttechnische Hindernisse. 

  • Es liegt ein klar abgegrenzter Teil des Bauvorhabens vor, der separat geprüft und genehmigt werden kann. 


  • Vollständiger Antrag 

  • Lageplan 

  • Bauzeichnungen 

  • Baubeschreibung 


  • Sie reichen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle ein. Hierzu steht Ihnen ein entsprechender Online-Dienst zur Verfügung. 

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an. 

  • Falls erforderlich, werden weitere Behörden, Stellen und betroffene Bürgerinnen und Bürger einbezogen. 

  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. 

  • Sie erhalten im Fall einer positiven Entscheidung einen Bewilligungsbescheid. 

  • Im Fall einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. 


  • Widerspruch 

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht 


Bauordnungsverfahren Niedersachsen, Teilbaugenehmigung, Nutzungsänderung einer Anlage, Genehmigung Bauabschnitte, Vorzeitiger Beginn Bauarbeiten, Teilausführung Bauantrag, Genehmigung zur Nutzungsänderung