Dienstleistung
Änderung von Anlagen Verlängerung
Wenn Sie an einem Gebäude Änderungen vornehmen möchten und bereits eine gültige Baugenehmigung besitzen, können Sie diese verlängern lassen.
Läuft die Geltungsdauer der Genehmigung bald ab, ist eine Verlängerung möglich.
Auch wenn absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger unterbrochen werden, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Einrichtung
Bauordnungsamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-215
04431 85-958
Einrichtung
Fachdienst Bauordnung
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
04462 86-1717
04462 86-1272
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
04941 16-6099
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Bauamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1039
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Die genauen Kosten sind abhängig von der Art des genehmigten Vorhabens.
Gebühr:
EUR 0,00 - 10.000,00
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/04a4c0bf-801e-3282-93f8-a5594960ffa8
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 Stunden bis 16 Wochen
Ansprechpunkt
Untere Baubehörde
Zuständige Stelle
Untere Baubehörde
Voraussetzungen
Sie haben eine gültige Baugenehmigung.
Formulare
formloser Antrag
Verfahrensablauf
Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
-
Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
-
Füllen Sie das Online-Formular aus.
-
Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
-
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
-
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
-
Leisten Sie die Vorauszahlung.
-
Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
-
Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
-
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
-
Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
-
Sie zahlen die Gebühren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 0,00 - 10.000,00
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/04a4c0bf-801e-3282-93f8-a5594960ffa8
Bearbeitungsdauer
Ansprechpunkt
Untere Baubehörde
Zuständige Stelle
Untere Baubehörde
Voraussetzungen
Sie haben eine gültige Baugenehmigung.
Formulare
formloser Antrag
Verfahrensablauf
Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
-
Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
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Füllen Sie das Online-Formular aus.
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Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
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Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
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Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
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Leisten Sie die Vorauszahlung.
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Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
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Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
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Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
-
Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
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Sie zahlen die Gebühren.