Dienstleistung
Adoption rückgängig machen durch Kinder über 14 Jahre
Einer Adoption müssen grundsätzlich das Kind und die gesetzlichen Vertreter zustimmen (in der Regel Mutter und Vater).
Wenn die Kinder jünger als 14 Jahre alt sind können nur die gesetzlichen Vertreter zustimmen (in der Regel Mutter und Vater).
Wenn das Kind älter als 14 Jahre ist muss auch das Kind der Adoption zustimmen.
Wenn noch kein Gericht über die Adoption entschieden hat, kann ein Kind, das 14 Jahre oder älter ist, die Adoption rückgängig machen. Das nennt man einen Widerruf der Einwilligung in die Adoption.
Dieser Widerruf ist auch möglich, wenn der gesetzliche Vertreter der Adoption zugestimmt hat und das Kind später 14 Jahre alt geworden ist. Das geht aber nur, wenn die Adoption noch nicht abgeschlossen ist (also noch kein Gericht über die Adoption entschieden hat).
Das Kind kann die Adoption alleine widerrufen. Es braucht hierzu keine Erlaubnis. Warum das Kind die Adoption rückgängig machen will, spielt keine Rolle.
Für den Widerruf ist eine Form vorgeschrieben. Der Widerruf muss „öffentlich beurkundet“ werden. Das kann das Kind in einem Jugendamt oder in einem Notariat machen.
Im Jugendamt kostet die Beurkundung kein Geld. In einem Notariat kostet die Beurkundung Geld.
Einrichtung
Fachdienst Sozialer Dienst
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
04462 86-1313
04462 86-1346
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jugend und Soziales
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04941 16-5098
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Jugendamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 15337
0447115 0
Einrichtung
Landkreis Oldenburg - Jugendamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Landkreis Vechta - Jugendamt
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1040
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Ihr zuständiges Jugendamt
Zuständige Stelle
zuständiges Jugendamt
Voraussetzungen
- Die gesetzliche Vertretung oder das mindestens 14 Jahre alte Kind selbst hat vorher in der vorgeschriebenen Form der Adoption zugestimmt.
- Das Kind ist mindestens 14 Jahre alt und geschäftsfähig.
- Ein Gericht hat noch nicht über die Adoption entschieden.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
- Vor der Beurkundung sollte ein Termin vereinbart werden.
- Vor der Beurkundung müssen dem Kind die rechtlichen Folgen erklärt werden. Dies erklärt das Jugendamt oder die Notarin oder der Notar.
- Der Widerruf wird öffentlich beurkundet
- Die Urkunde wird an das Familiengericht übersandt.
- Der Widerruf der Einwilligung wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist.
-
Geht die Urkunde bei dem Familiengericht ein, bevor dieses abschließend über die Adoption entschieden hat, kann die Adoption nicht mehr erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Internationale Adoption, Einwilligung in Adoption, Internationale Adoption, Einwilligung in Adoption, Adoption rückgängig, Adoption Beratung
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Ihr zuständiges Jugendamt
Zuständige Stelle
zuständiges Jugendamt
Voraussetzungen
- Die gesetzliche Vertretung oder das mindestens 14 Jahre alte Kind selbst hat vorher in der vorgeschriebenen Form der Adoption zugestimmt.
- Das Kind ist mindestens 14 Jahre alt und geschäftsfähig.
- Ein Gericht hat noch nicht über die Adoption entschieden.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
- Vor der Beurkundung sollte ein Termin vereinbart werden.
- Vor der Beurkundung müssen dem Kind die rechtlichen Folgen erklärt werden. Dies erklärt das Jugendamt oder die Notarin oder der Notar.
- Der Widerruf wird öffentlich beurkundet
- Die Urkunde wird an das Familiengericht übersandt.
- Der Widerruf der Einwilligung wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist.
-
Geht die Urkunde bei dem Familiengericht ein, bevor dieses abschließend über die Adoption entschieden hat, kann die Adoption nicht mehr erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben