Dienstleistung
Ein verwandtes Kind adoptieren
Bei der Verwandtenadoption wird ein verwandtes Kind, etwa die Nichte, der Neffe oder das Enkelkind, adoptiert.
Dabei erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.
Ob die annehmenden Eltern geeignet sind und das Kindeswohl garantiert werden kann, ist genauso sorgfältig zu prüfen wie bei einer Fremdadoption.
Das Kindeswohl steht dabei immer an erster Stelle. Ein Eltern-Kind-Verhältnis muss durch die Adoption entstehen.
Bei Verwandtschaftsverhältnissen bis zum 3. Grad erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.
Einrichtung
Fachdienst Sozialer Dienst
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
04462 86-1313
04462 86-1346
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jugend und Soziales
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04941 16-5098
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Jugendamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 15337
0447115 0
Einrichtung
Landkreis Oldenburg - Jugendamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Landkreis Vechta - Jugendamt
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1040
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Ansprechpunkt
An Ihre zuständige Adoptionsstelle
Zuständige Stelle
Adoptionsstelle
Voraussetzungen
Voraussetzung ist das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses und das Einverständnis der leiblichen Eltern. Wenn das Kind 14 Jahre oder älter ist muss es selbst auch zustimmen.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Adoption eines fremden Kindes.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Kopien der Abschriften aus dem Geburtenregister
- Kopie der Heiratsurkunde
- Ggf. Kopien von Sterbeurkunden oder Scheidungsurteil ehemaliger Ehepartner:innen
- Kopien der Geburtseinträge von eheliche, nicht-ehelichen und adoptierten Kindern
- BZR-Auszug
- Gesundheitszeugnisse
- Erweiterte Meldebescheinigung
- Kopien von Einkommensnachweisen
- Fotos (wenn möglich keine Passfotos)
Verfahrensablauf
- Die Adoptionsvermittlungsstelle berät alle Beteiligten
- Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt
- Die Adoptionsbedürftigkeit und Eignung werden überprüft
- Das Familiengericht entscheidet über die Adoption
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Verwandtes Kind aufnehmen
Ansprechpunkt
An Ihre zuständige Adoptionsstelle
Zuständige Stelle
Adoptionsstelle
Voraussetzungen
Voraussetzung ist das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses und das Einverständnis der leiblichen Eltern. Wenn das Kind 14 Jahre oder älter ist muss es selbst auch zustimmen.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Adoption eines fremden Kindes.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Kopien der Abschriften aus dem Geburtenregister
- Kopie der Heiratsurkunde
- Ggf. Kopien von Sterbeurkunden oder Scheidungsurteil ehemaliger Ehepartner:innen
- Kopien der Geburtseinträge von eheliche, nicht-ehelichen und adoptierten Kindern
- BZR-Auszug
- Gesundheitszeugnisse
- Erweiterte Meldebescheinigung
- Kopien von Einkommensnachweisen
- Fotos (wenn möglich keine Passfotos)
Verfahrensablauf
- Die Adoptionsvermittlungsstelle berät alle Beteiligten
- Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt
- Die Adoptionsbedürftigkeit und Eignung werden überprüft
- Das Familiengericht entscheidet über die Adoption
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben