Dienstleistung
Ausbildereignungsprüfung ablegen
Um als Ausbilder oder Ausbilderin arbeiten zu können, müssen Sie über die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten verfügen. Den dafür notwendigen Nachweis können Sie über eine Eignungsprüfung erbringen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeiten. Die schriftliche Prüfung dauert 3 Stunden.
Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine typische Ausbildungssituation in einer Präsentation oder einem Rollenspiel bearbeiten und anschließend in einem Fachgespräch Ihr Vorgehen erläutern. Dieser Prüfungsteil dauert insgesamt höchstens 30 Minuten. Davon beträgt die Präsentation (oder das Rollenspiel) 15 Minuten.
In den Bereichen Landwirtschaft und Hauswirtschaft kann der praktische Teil davon abweichend bis zu 60 Minuten dauern.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungs-Lehrgang ist keine rechtliche Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.
Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie in jedem Prüfungsteil mindestens ein "ausreichend" erreichen. Sie können jeden Prüfungsteil 2-mal wiederholen. Wenn Sie den anderen Prüfungsteil bestanden haben, müssen Sie diesen nicht wiederholen. Dies gilt, wenn Sie die Wiederholung innerhalb von 2 Jahren anmelden.
Sie können beantragen, dass Sie von der Nachweispflicht befreit werden. Sie werden von der Nachweispflicht befreit, wenn Sie Ihre Eignung auf andere Weise nachweisen können. Bitte informieren Sie sich dazu vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Stelle.
Das gilt für alle Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz, mit Ausnahme der freien Berufe. Die freien Berufe umfassen beispielsweise:
- Medizinische Fachangestellte oder Medizinischer Fachangestellter
- Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte oder Pharmazeutisch-Kaufmännischer Angestellter
- Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter
- Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsanwaltsfachangestellter
Die Ausbildereignung können Sie alternativ auch im Rahmen zahlreicher Fortbildungsabschlüsse erwerben.
Einrichtung
Apothekerkammer Niedersachsen
Postfach 11 09 52
30103 Hannover
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
0511 390-99-36
0511 390-990
Einrichtung
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg
04131 712-201
0531 1201-333
0531 1201-0
04131 712-0
Einrichtung
Handwerkskammer für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich (Ostfriesland)
04941 1797-40
04941 1797-0
Einrichtung
Handwerkskammer Hannover
Berliner Allee 17
30175 Hannover
0511 34859-32
0511 34859-0
Einrichtung
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim
05121 33836
05121 162-0
Einrichtung
Handwerkskammer Oldenburg
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 232-218
0441 232-0
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Braunschweig
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig
0531 4715-299
0531 4715-0
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser
Am Schäferstieg 2
21680 Stade
04141 524-111
04141 524-0
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover
0511 3107-333
0511 3107-0
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Am Sande 1
21335 Lüneburg
04131 742180
04131 742424
Einrichtung
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 801-180
0441 801-0
Einrichtung
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 2220-111
0441 2220-0
Einrichtung
Rechtsanwaltskammer Braunschweig
Bruchtorwall 12
38100 Braunschweig
0531 12335-66
0531 12335-0
Einrichtung
Rechtsanwaltskammer Celle
Einrichtung
Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Staugraben 5
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 92543-29
0441 92543-0
Einrichtung
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Adenauerallee 20
30175 Hannover
0511 28340-32
0511 28890-0
Einrichtung
Tierärztekammer Niedersachsen
Einrichtung
Zahnärztekammer Niedersachsen
Einrichtung
Ärztekammer Niedersachsen
Karl-Wiechert-Allee 18-22
30625 Hannover
0511 380-2240
0511 380-02
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Wiederholung der Prüfung: Wenn Sie nur einen Prüfungsteil wiederholen müssen, melden Sie die Wiederholung innerhalb von 2 Jahren an. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen mitgeteilt wurde, dass Sie nicht bestanden haben. Halten Sie die Frist nicht ein, müssen Sie beide Prüfungsteile wiederholen.
Welche Gebühren fallen an?
Kostenpflichtig. Richtet sich nach dem Gebührentarif der zuständigen Stelle. Eine verspätete Anmeldung zur Prüfung führt eventuell zu einem Verwaltungskostenzuschlag.
Bearbeitungsdauer
Das gesamte Prüfungsverfahren dauert einige Wochen.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
-
die Handwerkskammer für die Berufsbildung
in Berufen der Handwerksordnung,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Es gibt weitere zuständige Stellen,
zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.
Zuständige Stelle
Verschiedene Kammern, die für die Berufsausbildung zuständig sind.
Voraussetzungen
Keine Zulassungsvoraussetzungen
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Für die Anmeldung: Keine Unterlagen erforderlich
- Bei der Prüfung: Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation
Verfahrensablauf
Wenn Sie sich zur Ausbildereignungsprüfung anmelden wollen:
- Sie melden sich entsprechend der Vorgabe der jeweiligen zuständigen Stelle zur Prüfung an.
- Sie erhalten eine Einladung zur Prüfung. Die Einladung gilt als Zulassungsbestätigung.
- Am Prüfungstag müssen Sie sich anhand der Einladung und eines Ausweisdokuments ausweisen.
- In der Regel wird der praktische Teil der Prüfung nach dem schriftlichen Teil der Prüfung absolviert.
Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten Sie ein Zeugnis.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Schlagwörter
AEVO, AdA, AdA-Schein, Ausbildungsvoraussetzungen prüfen, Ausbildung durchführen, AEVO, AdA, AdA-Schein, Ausbildungsvoraussetzungen prüfen, Ausbildung durchführen, Ausbildungsberechtigung, AEP, Berufspädagogische Eignung, Arbeitspädagogische Eignung, Ausbilderschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Wiederholung der Prüfung: Wenn Sie nur einen Prüfungsteil wiederholen müssen, melden Sie die Wiederholung innerhalb von 2 Jahren an. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen mitgeteilt wurde, dass Sie nicht bestanden haben. Halten Sie die Frist nicht ein, müssen Sie beide Prüfungsteile wiederholen.
Welche Gebühren fallen an?
Kostenpflichtig. Richtet sich nach dem Gebührentarif der zuständigen Stelle. Eine verspätete Anmeldung zur Prüfung führt eventuell zu einem Verwaltungskostenzuschlag.
Bearbeitungsdauer
Das gesamte Prüfungsverfahren dauert einige Wochen.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.
Zuständige Stelle
Verschiedene Kammern, die für die Berufsausbildung zuständig sind.
Voraussetzungen
Keine Zulassungsvoraussetzungen
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Für die Anmeldung: Keine Unterlagen erforderlich
- Bei der Prüfung: Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation
Verfahrensablauf
Wenn Sie sich zur Ausbildereignungsprüfung anmelden wollen:
- Sie melden sich entsprechend der Vorgabe der jeweiligen zuständigen Stelle zur Prüfung an.
- Sie erhalten eine Einladung zur Prüfung. Die Einladung gilt als Zulassungsbestätigung.
- Am Prüfungstag müssen Sie sich anhand der Einladung und eines Ausweisdokuments ausweisen.
- In der Regel wird der praktische Teil der Prüfung nach dem schriftlichen Teil der Prüfung absolviert.
Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten Sie ein Zeugnis.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben