Wenn Sie Fahrzeugteile für An- und Umbauten von Fahrzeugen herstellen und vertreiben möchten, benötigen Sie für diese Bauteile eine Betriebserlaubnis. Ohne diese Betriebserlaubnis dürfen umgebaute Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Straßen fahren.

Fahrzeugteile sind zum Beispiel:

  • Felgen
  • Sonderräder
  • Standheizungen
  • Anhängerkupplungen

Die Fahrzeugteile müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, damit nicht die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

Sie erhalten keine Betriebserlaubnis, wenn die Fahrzeugteile zum Beispiel:

  • die Fahrzeugart beeinflussen
  • das Abgasverhalten verschlechtern
  • den Geräuschpegel erhöhen
  • andere Verkehrsteilnehmerinnen oder -teilnehmer gefährden

Sie können die Betriebserlaubnis mit Einschränkungen erhalten, also beschränkt auf die Verwendung der Teile an Fahrzeugen:

  • einer bestimmten Art
  • eines bestimmten Typs
  • bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus

Die zuständige Behörde kann verlangen, dass die Fahrzeugteile geprüft werden von:

  • einer oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen
  • einer Prüferin oder einem Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
  • einer oder einem Kraftfahrzeugsachverständigen

Wenn Sie als Fahrzeughalterin oder -halter ein Fahrzeugteil ein- oder anbauen möchten, für das keine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt und diese auch nicht erforderlich ist, können Sie eine Einzelbetriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde beantragen. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass der Ein- oder Anbau abgenommen wird von:

  • einer oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen
  • einer Prüferin oder einem Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
  • eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation

Adresse
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
Servicezeiten Allgemein: Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Führerschein- und Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle: Mo. 07:30 - 12:00 Uhr Di. 07:30 - 12:00 Uhr Mi. 07:30 - 12:00 Uhr Do. 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

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Telefon
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Adresse
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27793 Wildeshausen
Servicezeiten Um die Wartezeiten für Sie zu reduzieren und den Dienstbetrieb besser planen zu können, sind Besuche in der KFZ-Zulassungsstelle nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie dazu gerne unsere Online-Terminvergabe. Termine sind während der folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstags 13:00 - 18:00 Uhr Außenstellen der KFZ-Zulassung befinden sich in den Rathäusern der Gemeinden Ganderkesee, Großenkneten, Hude und Wardenburg. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Internetauftritten der jeweiligen Gemeindeverwaltungen. Die Außenstelle in Großenkneten ist auch samstags in der Zeit von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Weitere Informationen unter: https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

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Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
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Telefon
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49377 Vechta
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Postfach 1353
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Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
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Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.

Ausländerbehörde:
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
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Fax
04441 898-1037
Telefon
04441 898-0

Häufig gestellte Fragen

Die zuständige Zulassungsbehörde


Die zuständige Zulassungsbehörde


Auch bei Fahrzeugeilen, für die eine Betriebserlaubnis besteht, kann es erforderlich sein, dass die Zulassungsstelle den Ein- oder Anbau abnimmt. Ob dies notwendig ist, können Fahrzeughalterinnen und -halter dem Zertifikat des Fahrzeugteils entnehmen.

Die Zulassungsstelle muss viele technische Änderungen in Fahrzeugdokumenten wie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder dem Anhängerverzeichnis nachtragen.

nicht angegeben


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