Dienstleistung
Die Erlaubnis für den Betrieb von Fahrzeugteilen beantragen
Wenn Sie Fahrzeugteile für An- und Umbauten von Fahrzeugen herstellen und vertreiben möchten, benötigen Sie für diese Bauteile eine Betriebserlaubnis. Ohne diese Betriebserlaubnis dürfen umgebaute Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
Fahrzeugteile sind zum Beispiel:
- Felgen
- Sonderräder
- Standheizungen
- Anhängerkupplungen
Die Fahrzeugteile müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, damit nicht die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
Sie erhalten keine Betriebserlaubnis, wenn die Fahrzeugteile zum Beispiel:
- die Fahrzeugart beeinflussen
- das Abgasverhalten verschlechtern
- den Geräuschpegel erhöhen
- andere Verkehrsteilnehmerinnen oder -teilnehmer gefährden
Sie können die Betriebserlaubnis mit Einschränkungen erhalten, also beschränkt auf die Verwendung der Teile an Fahrzeugen:
- einer bestimmten Art
- eines bestimmten Typs
- bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus
Die zuständige Behörde kann verlangen, dass die Fahrzeugteile geprüft werden von:
- einer oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen
- einer Prüferin oder einem Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
- einer oder einem Kraftfahrzeugsachverständigen
Wenn Sie als Fahrzeughalterin oder -halter ein Fahrzeugteil ein- oder anbauen möchten, für das keine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt und diese auch nicht erforderlich ist, können Sie eine Einzelbetriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde beantragen. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass der Ein- oder Anbau abgenommen wird von:
- einer oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen
- einer Prüferin oder einem Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
- eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation
Einrichtung
Fachdienst Straßenverkehr
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
04462 86-1604
04462 86-1212
Einrichtung
Kfz-Zulassungsstelle
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 8589477
04431 85698
Einrichtung
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-3299
04941 16-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
Ausländerbehörde:
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04441 898-1037
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Ansprechpunkt
Die zuständige Zulassungsbehörde
Zuständige Stelle
Die zuständige Zulassungsbehörde
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Auch bei Fahrzeugeilen, für die eine Betriebserlaubnis besteht, kann es erforderlich sein, dass die Zulassungsstelle den Ein- oder Anbau abnimmt. Ob dies notwendig ist, können Fahrzeughalterinnen und -halter dem Zertifikat des Fahrzeugteils entnehmen.
Die Zulassungsstelle muss viele technische Änderungen in Fahrzeugdokumenten wie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder dem Anhängerverzeichnis nachtragen.
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Schlagwörter
Erlaubnis, Umbau, Allgemeine Betriebserlaubnis, Fahrzeug, Anbau, Einbau, Betriebserlaubnis, Gestattung, Fahrzeugteile, Bauartgenehmigung, Sonderräder, Anhängerkupplung, Bauteile, Felgen, Standheizung, ECE-Typgenehmigung
Ansprechpunkt
Die zuständige Zulassungsbehörde
Zuständige Stelle
Die zuständige Zulassungsbehörde
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Auch bei Fahrzeugeilen, für die eine Betriebserlaubnis besteht, kann es erforderlich sein, dass die Zulassungsstelle den Ein- oder Anbau abnimmt. Ob dies notwendig ist, können Fahrzeughalterinnen und -halter dem Zertifikat des Fahrzeugteils entnehmen.
Die Zulassungsstelle muss viele technische Änderungen in Fahrzeugdokumenten wie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder dem Anhängerverzeichnis nachtragen.
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
nicht angegeben