Dienstleistung
Wohngeld Änderung
Einrichtung
Fachdienst Leistungen zum Lebensunterhalt
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
04462 86-1313
04462 86-1326
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Sozialamt
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-12
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jugend und Soziales
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04941 16-5098
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Helmstedt: 50.24 - Wohngeld / BAföG
Conringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt
+49 5351 121-2601
+49 5351 121-2450
+49 5351 121-2322
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1045
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Wohngeldstelle
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 8223
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, ab dem höheres Wohngeld berücksichtigt werden soll.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.
Rechtsbehelf
- Klage beim Verwaltungsgericht
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, ab dem höheres Wohngeld berücksichtigt werden soll.
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.
Rechtsbehelf
- Klage beim Verwaltungsgericht