Dienstleistung
Standplatzgenehmigung für Jahrmärkte beantragen
Wenn Sie auf einem Jahrmarkt oder einer ähnlichen Veranstaltung einen Stand betreiben möchten, benötigen Sie in der Regel eine Standplatzgenehmigung.
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Hauptamt
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-92
Einrichtung
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-3299
04941 16-0
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn des Jahrmarktes.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
-
Sie bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfrist um einen Standplatz.
-
Sie erfüllen die jeweiligen Teilnahmebedingungen.
-
Es ist ein Standplatz verfügbar oder Sie werden im Auswahlverfahren ausgewählt.
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, richtet sich nach den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Genehmigung schriftlich oder gegebenenfalls auch online bei der zuständigen Stelle einreichen.
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
§ 70 Gewerbeordnung (GewO)
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn des Jahrmarktes.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
- Sie bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfrist um einen Standplatz.
- Sie erfüllen die jeweiligen Teilnahmebedingungen.
- Es ist ein Standplatz verfügbar oder Sie werden im Auswahlverfahren ausgewählt.
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, richtet sich nach den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Genehmigung schriftlich oder gegebenenfalls auch online bei der zuständigen Stelle einreichen.
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
§ 70 Gewerbeordnung (GewO)