Dienstleistung
Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern
Als Ausbildende/r in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen Sie wesentliche inhaltliche Änderung eines bestehenden Ausbildungsvertrages der zuständigen Kammer melden. Die Änderungen werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.
Einrichtung
Apothekerkammer Niedersachsen
Postfach 11 09 52
30103 Hannover
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
0511 390-99-36
0511 390-990
Einrichtung
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg
04131 712-201
0531 1201-333
0531 1201-0
04131 712-0
Einrichtung
Handwerkskammer für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich (Ostfriesland)
04941 1797-40
04941 1797-0
Einrichtung
Handwerkskammer Hannover
Berliner Allee 17
30175 Hannover
0511 34859-32
0511 34859-0
Einrichtung
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim
05121 33836
05121 162-0
Einrichtung
Handwerkskammer Oldenburg
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 232-218
0441 232-0
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Braunschweig
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig
0531 4715-299
0531 4715-0
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser
Am Schäferstieg 2
21680 Stade
04141 524-111
04141 524-0
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover
0511 3107-333
0511 3107-0
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Am Sande 1
21335 Lüneburg
04131 742180
04131 742424
Einrichtung
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 801-180
0441 801-0
Einrichtung
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 2220-111
0441 2220-0
Einrichtung
Rechtsanwaltskammer Braunschweig
Bruchtorwall 12
38100 Braunschweig
0531 12335-66
0531 12335-0
Einrichtung
Rechtsanwaltskammer Celle
Einrichtung
Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Staugraben 5
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 92543-29
0441 92543-0
Einrichtung
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Adenauerallee 20
30175 Hannover
0511 28340-32
0511 28890-0
Einrichtung
Tierärztekammer Niedersachsen
Einrichtung
Zahnärztekammer Niedersachsen
Einrichtung
Ärztekammer Niedersachsen
Karl-Wiechert-Allee 18-22
30625 Hannover
0511 380-2240
0511 380-02
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich nach der Änderung des Ausbildungsvertrages erfolgen.
Ansprechpunkt
An die fachlich und örtlich zuständige Kammer:
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Steuerberaterkammer
Zuständige Stelle
An die fachlich und örtlich zuständige Kammer:
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Steuerberaterkammer
Voraussetzungen
- Das Berufsausbildungsverhältnis wurde bereits eingetragen
- Der Vertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung
- Bei minderjährigen Auszubildenden: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
erforderliche Unterlagen
Für die Eintragung sind folgende Angaben zu machen:
- Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des/der Auszubildenden,
- Name und Anschrift der Ausbildungsstätte,
- Ausbildungsberuf,
- Datum des Beginns der Berufsausbildung,
- Veränderungen des Vertragsinhalts unterzeichnet von den Vertragspartnern und gegebenenfalls den Erziehungsberechtigten.
Verfahrensablauf
Sie als ausbildende Stelle reichen den Antrag zur Änderung analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Bei der Änderung können beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung erneut überprüft werden.
Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aus folgenden Gründen:
- Rückfragen
- Nachforderungen von Unterlagen
- Behebung von Mängeln
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Änderungen der Ausbildungsdauer siehe:
Berufsausbildung: Abkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit
Schlagwörter
Ausbildungsplatz, Online Bewerbung, Ausbildung, Bewerbung, Vertragsänderungen, Ausbildungsplatz, Online Bewerbung, Ausbildung, Bewerbung, Vertragsänderungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich nach der Änderung des Ausbildungsvertrages erfolgen.
Ansprechpunkt
An die fachlich und örtlich zuständige Kammer:
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Steuerberaterkammer
Zuständige Stelle
An die fachlich und örtlich zuständige Kammer:
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Steuerberaterkammer
Voraussetzungen
- Das Berufsausbildungsverhältnis wurde bereits eingetragen
- Der Vertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung
- Bei minderjährigen Auszubildenden: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
erforderliche Unterlagen
Für die Eintragung sind folgende Angaben zu machen:
- Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des/der Auszubildenden,
- Name und Anschrift der Ausbildungsstätte,
- Ausbildungsberuf,
- Datum des Beginns der Berufsausbildung,
- Veränderungen des Vertragsinhalts unterzeichnet von den Vertragspartnern und gegebenenfalls den Erziehungsberechtigten.
Verfahrensablauf
Sie als ausbildende Stelle reichen den Antrag zur Änderung analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Bei der Änderung können beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung erneut überprüft werden.
Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aus folgenden Gründen:
- Rückfragen
- Nachforderungen von Unterlagen
- Behebung von Mängeln
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Änderungen der Ausbildungsdauer siehe:
Berufsausbildung: Abkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit