Dienstleistung
Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen
Wenn Sie den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden wollen, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Beendigung des Betriebs kann z. B. der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein.
Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden.
Stilleweg 2
30655 Hannover
+49 511 643-2304
+49 511 643-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig
+49 531 35476-333
+49 531 35476-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle
Im Werder 9
29221 Celle
05141 755-88
05141 755-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden
Brückstraße 38
26725 Emden
04921 9217-59
04921 9217-58
04921 9217-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen
0551 5070-250
0551 5070-01
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Freundallee 9a
30173 Hannover
0511 9096-199
0511 9096-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
05121 163-999
05121 163-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 80077-299
0441 80077-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück
0541 503-501
0541 503-500
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Ansprechpunkt
Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück): in Abhängigkeit der Postleitzahl
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): Tätigkeiten und Einrichtungen, die unter das Bundesberggesetz fallen
Zuständige Stelle
Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück): in Abhängigkeit der Postleitzahl
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): Tätigkeiten und Einrichtungen, die unter das Bundesberggesetz fallen
Voraussetzungen
Der Mitteilung muss ein N achweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung beiliegen.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung (fz. B. fachgerechte Entsorgung, Rückgabe an Hersteller/Lieferant, Demontage/Funktionsuntauglichkeit, Verkauf/Weitergabe)
- Zurückgabe der Genehmigung des originalen Genehmigungsbescheides durch übersenden an die zuständige Behörde – optional bei genehmigungspflichtigen Röntgeneinrichtungen