Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken in den Niedersächsischen Küsten- oder Binnengewässern fangen, müssen Sie jeden Fangtag schriftlich aufzeichnen.

In diesen Aufzeichnungen geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.

Wenn Sie diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammengefasst haben, senden Sie sie an die zuständige Behörde.


Adresse
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Postfach
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)

Fax
0441 570 26-179
Telefon
0441 570 26-0

Adresse
Fischkai 35
27572 Bremerhaven, Stadt

Telefon
+49 471 97254-13

Häufig gestellte Fragen

Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr bis zum 28. Februar des Folgejahres an die obere Fischereibehörde senden. 


Küstengewässer: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

Binnengewässer: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) – Dezernat Binnenfischerei


Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr nach einem von der zuständigen Behörde vorgegebenen Muster vornehmen.


Die zuständige Behörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese. Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen geklärt. Die Jahresmeldung wird von der Behörde in einem Register eingetragen.