Dienstleistung
Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.
Einrichtung
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Amt für Wasserwirtschaft
Bergmannstraße 33 / 35
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1750
0491 926-1321
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Umweltamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Ansprechpunkt
Zuständig sind der
Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die unteren Wasserbehörden in den Landkreises, kreisfreien Städten und großen selbständigen Städten.
Zuständige Stelle
Zuständig sind der
Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die unteren Wasserbehörden in den Landkreises, kreisfreien Städten und großen selbständigen Städten.
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:
die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
erforderliche Unterlagen
Antrag
weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll
Verfahrensablauf
Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Schlagwörter
Gewerbliches Abwasser, Klärwerk, Schmutzwasser, Abwasser, Indirekteinleitung, Industrielles Abwasser, Wasserhaushaltsgesetz, Schmutzwassereinleitung, Kläranlage, Einleitung, Industriepark
Ansprechpunkt
Zuständig sind der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die unteren Wasserbehörden in den Landkreises, kreisfreien Städten und großen selbständigen Städten.
Zuständige Stelle
Zuständig sind der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die unteren Wasserbehörden in den Landkreises, kreisfreien Städten und großen selbständigen Städten.
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:
die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
erforderliche Unterlagen
Antrag
weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll
Verfahrensablauf
Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Rechtsbehelf
Widerspruch