Dienstleistung
Reisepass Ausstellung im Ausland
Wenn Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind und im Ausland wohnen, können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Zuständig für die Passausstellung im Ausland ist in der Regel die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten.
Einige wenige Auslandsvertretungen nehmen allerdings keine Aufgaben als Passbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.
Um Ihnen weite Anreisewege zu ersparen, bieten auch einige Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte gegen eine Zusatzgebühr die Entgegennahme von Passanträgen und Weiterleitung an die zuständige Auslandsvertretung an.
Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie auch eine andere, örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung aufsuchen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.
Einrichtung
Auswärtiges Amt (AA)
Werderscher Markt 1
10117 Berlin, Stadt
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn, Stadt
11013 Berlin, Stadt
Montag bis Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr
+49 30 1817-3402
+49 30 5000-2000
Einrichtung
Gemeinde Cappeln (Oldenburg) - Bürgerservice
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04478 9484-26
04478 9484-16
04478 9484-17
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
04432 950-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
10 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Reisepass im Express-Bestellverfahren
- Zusätzliche Kosten in Höhe von 32,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten
- Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten und im Express-Bestellverfahren
- Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR und 32,00 EUR
Bei Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln gelten die oben aufgeführten Kosten:
- plus einer Gebühr für die Leistung der Honorarkonsulin oder des Honorarkonsuls von 73,13 EUR bis 88,43 EUR. Die Gebühr ist abhängig von der regionalen Zuordnung der übergeordneten Auslandsvertretung.
- plus der Erstattung von Auslagen (beispielsweise Kosten für Porto und Dienstreisen)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist bei Bedürftigkeit möglich.
Gebühr für Reisepass für Personen über 24 Jahren bei Beantragung an örtlich zuständiger Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 70,00 EUR und 31,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr:
EUR 101,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr für Reisepass für Personen unter 24 Jahren bei Beantragung bei örtlich zuständiger Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 37,50 EUR und 31,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr:
EUR 68,50
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr für Reisepass für Personen über 24 Jahren bei Beantragung an einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 140,00 EUR und 31,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr:
EUR 171,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Grundgebühr für Reisepass für Personen unter 24 Jahren an einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 75,00 EUR und 31,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr:
EUR 106,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr für Lichtbild, wenn es durch die Behörde gefertigt wird
Gebühr:
EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass an einer örtlich zuständigen Auslandsvertretung beträgt unabhängig vom Alter 70,00 Euro. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den vorläufigen Reisepass in Höhe von 26,00 EUR und 44,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr:
EUR 70,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass an einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung beträgt unabhängig vom Alter 96,00 Euro. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den vorläufigen Reisepass in Höhe von 52,00 EUR und 44,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr:
EUR 96,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Bearbeitungsdauer
Biometrische Reisepässe werden für alle Passbehörden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und über die Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin an die Auslandsvertretungen geschickt. Deshalb liegen zwischen Antragstellung und Aushändigung mehrere Wochen.
Für dringende Reisen kann ein Expressreisepass beantragt werden. Hierdurch verringert sich jedoch nur die Zeit, die die Bundesdruckerei zur Herstellung des Passes benötigt. Die für die Versendung von der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin an die Auslandsvertretung benötigte Zeit bleibt jedoch gleich.
Bei besonderer Eilbedürftigkeit können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Liegen hierfür die Voraussetzungen vor, kann dieser in der Regel am Tag der Beantragung ausgestellt werden.
Bearbeitungsdauer: 4 bis 6 Wochen
Voraussetzungen
- Sie sind deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger.
- Sie können sich ausweisen.
erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
-
gültiges oder bisheriges Identitätsdokument, sofern vorhanden, zum Beispiel:
- deutscher Reisepass
- deutscher Personalausweis
- deutscher Kinderausweis
- deutscher Kinderreisepass
- ausländischer Reisepass
- ausländischer Personalausweis
-
aktuelles biometrisches Lichtbild:
- Passformat (45 x 35 mm)
- Hochformat
- Frontalaufnahme ohne Rand
- in der Regel ohne Kopfbedeckung
- ohne Bedeckung der Augen
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
-
Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel:
- ausländischen Aufenthaltstitel
- Meldebescheinigung Ihres Gastlandes
- Mietvertrag
- Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen.
- Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung. Bitte wenden Sie sich auch an die Auslandsvertretung, wenn Sie Ihre Identität nicht durch Vorlage eines Identitätsdokuments nachweisen können.
Verfahrensablauf
Ihren Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der Auslandsvertretung.
- Füllen Sie das Antragsformular soweit wie möglich vorher aus. Die Unterschrift auf dem Antragsformular leisten Sie erst im Termin vor Ort.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Sie müssen grundsätzlich persönlich erscheinen, um Ihren Antrag zu stellen, sich zu identifizieren und Ihre Fingerabdrücke abzugeben.
-
Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im biometrischen Reisepass ab dem sechsten Lebensjahr gesetzlich verpflichtend:
- dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
-
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Wenn der Pass fertig ist, wird er Ihnen, sofern Sie dies bei Antragstellung vereinbart haben, zugesandt oder Sie werden telefonisch oder per Mail über die Abholung Ihres Passes benachrichtigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Im Falle eines Passverlustes auf einer Reise müssen Sie sich sofort bei der nächstgelegenen deutschen Auslandsvertretung melden. Diese kann Ihnen einen Reiseausweis als Passersatz zur Einreise nach Deutschland ausstellen. Dieser Reiseausweis zur Rückkehr wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Er berechtigt nur zur Rückkehr nach Deutschland, aber nicht zur Weiterreise in andere Länder. Im Einzelfall kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, wenn die Rückkehr nach Deutschland mit dem Reiseausweis zur Rückkehr nicht möglich ist, weil dessen höchstzulässige Gültigkeitsdauer nicht ausreicht oder er von einem durchreisenden Staat nicht als Reisedokument anerkannt wird. Gleiches gilt, wenn eine Weiterreise in andere Länder geplant ist und Sie glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Pass benötigen und die Ausstellung im Expressverfahren nicht abwarten können.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Schlagwörter
Passgesetz, Deutsche Auslandsvertretung, Identifikation, Reiseausweis zur Rückkehr, Auslandsreise, abhandengekommen, Ferien, Ausland, Deutsch, Ausweis, Deutscher, Gebühren, Deutsche, Reiseausweis als Passersatz, verloren, Honorarkonsul, Urlaub, Verloren, Honorarkonsularbeamtin, Pass, Botschaft, Honorarkonsulin, Diplomatische Vertretung, Passverordnung, Reisepaß, Biometrischer Reisepass, gestohlen, Notpass, Passersatz, Konsulat, verreisen, ePass, Passangelegenheiten, Honorarkonsularbeamter, Europapass
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Reisepass im Express-Bestellverfahren
- Zusätzliche Kosten in Höhe von 32,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten
- Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten und im Express-Bestellverfahren
- Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR und 32,00 EUR
Bei Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln gelten die oben aufgeführten Kosten:
- plus einer Gebühr für die Leistung der Honorarkonsulin oder des Honorarkonsuls von 73,13 EUR bis 88,43 EUR. Die Gebühr ist abhängig von der regionalen Zuordnung der übergeordneten Auslandsvertretung.
- plus der Erstattung von Auslagen (beispielsweise Kosten für Porto und Dienstreisen)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist bei Bedürftigkeit möglich.
Gebühr: EUR 101,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr: EUR 68,50
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr: EUR 171,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr: EUR 106,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr: EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr: EUR 70,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr: EUR 96,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 bis 6 Wochen
Voraussetzungen
- Sie sind deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger.
- Sie können sich ausweisen.
erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
-
gültiges oder bisheriges Identitätsdokument, sofern vorhanden, zum Beispiel:
- deutscher Reisepass
- deutscher Personalausweis
- deutscher Kinderausweis
- deutscher Kinderreisepass
- ausländischer Reisepass
- ausländischer Personalausweis
-
aktuelles biometrisches Lichtbild:
- Passformat (45 x 35 mm)
- Hochformat
- Frontalaufnahme ohne Rand
- in der Regel ohne Kopfbedeckung
- ohne Bedeckung der Augen
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
-
Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel:
- ausländischen Aufenthaltstitel
- Meldebescheinigung Ihres Gastlandes
- Mietvertrag
- Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen.
- Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung. Bitte wenden Sie sich auch an die Auslandsvertretung, wenn Sie Ihre Identität nicht durch Vorlage eines Identitätsdokuments nachweisen können.
Verfahrensablauf
Ihren Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der Auslandsvertretung.
- Füllen Sie das Antragsformular soweit wie möglich vorher aus. Die Unterschrift auf dem Antragsformular leisten Sie erst im Termin vor Ort.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Sie müssen grundsätzlich persönlich erscheinen, um Ihren Antrag zu stellen, sich zu identifizieren und Ihre Fingerabdrücke abzugeben.
-
Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im biometrischen Reisepass ab dem sechsten Lebensjahr gesetzlich verpflichtend:
- dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
-
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Wenn der Pass fertig ist, wird er Ihnen, sofern Sie dies bei Antragstellung vereinbart haben, zugesandt oder Sie werden telefonisch oder per Mail über die Abholung Ihres Passes benachrichtigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Im Falle eines Passverlustes auf einer Reise müssen Sie sich sofort bei der nächstgelegenen deutschen Auslandsvertretung melden. Diese kann Ihnen einen Reiseausweis als Passersatz zur Einreise nach Deutschland ausstellen. Dieser Reiseausweis zur Rückkehr wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Er berechtigt nur zur Rückkehr nach Deutschland, aber nicht zur Weiterreise in andere Länder. Im Einzelfall kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, wenn die Rückkehr nach Deutschland mit dem Reiseausweis zur Rückkehr nicht möglich ist, weil dessen höchstzulässige Gültigkeitsdauer nicht ausreicht oder er von einem durchreisenden Staat nicht als Reisedokument anerkannt wird. Gleiches gilt, wenn eine Weiterreise in andere Länder geplant ist und Sie glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Pass benötigen und die Ausstellung im Expressverfahren nicht abwarten können.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht