Dienstleistung
Konzession für ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik beantragen
Eine Konzession ist die behördliche Erlaubnis, ein bestimmtes Gewerbe auszuüben. Um die Konzession zu erhalten, müssen Sie persönliche, bauliche und betrieblich-organisatorische Voraussetzungen erfüllen.
Unternehmer von Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken bedürfen einer Konzession durch die zuständigen Behörden. Für die Erteilung dieser Konzession ist ein schriftlicher Antrag dringend empfohlen.
Einrichtung
Fachdienst Ordnung
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
04462 86-1604
04462 86-1235
Einrichtung
Gemeinde Ganderkesee
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
04222 44-120
04222 44-0
Einrichtung
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-3299
04941 16-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Bavinkstaße 23
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1602
direkt
0491 926-1423
Ordnungsamt (allgemein)
0491 926-1640
Ausländerbehörde
Einrichtung
Ordnungsamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Konzession wird unbefristet erteilt, sofern keine Veränderungen der Klinikräume o.ä. vorgenommen werden.
Welche Gebühren fallen an?
- Nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 5.900 Euro. (Allgemeine Gebührenordnung)
-
N
ach Zeitaufwand, höchstens jedoch 5.900 €. Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Ansprechpunkt
Zuständig sind die Landkreise, Kommunen, kreisfreie Städte, große selbständige Städte und selbständige Gemeinden.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Landkreise, Kommunen, kreisfreie Städte, große selbständige Städte und selbständige Gemeinden.
Voraussetzungen
- Sie verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit für die Leitung oder Verwaltung einer Anstalt oder Klinik.
- Sie gewährleisten die medizinische und pflegerische Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten.
- Ihre eingereichten Beschreibungen und Pläne zu baulichen und sonstigen technischen Einrichtungen entsprechen den gesundheitspolizeilichen Anforderungen.
- Durch Ihren Betrieb entstehen für gegebenenfalls ebenfalls in Ihrem Geschäftsgebäude lebende oder untergebrachte Personen sowie die Nachbarschaft keine erheblichen Nachteile oder Gefahren.
- Es bestehen keine baulichen oder technischen Mängel bezüglich gesundheitspolizeilicher Anforderungen.
erforderliche Unterlagen
- Eine private Krankenanstalt, Entbindungsanstalt sowie Nervenklinik darf nur mit einer Erlaubnis betrieben werden.
- Der Erlaubnisantrag ist vom Träger der Anstalt zu stellen.
- Anlagen sind gemäß Antragsformular einzureichen. Die Verwendung des Antragsformulars wird dringend empfohlen. Dies erleichtert das Verfahren und erübrigt Rückfragen.
-
Personalausweis
oder Nationalpass,
bei nicht EU-Mitgliedstaatsangehörigen
- ggf. Aufenthaltstitel
- Privatklinik Erlaubnis
Privatklinik Erlaubnis
Verfahrensablauf
Sie beantragen eine Konzession für ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik per Post:
- Reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
-
Gegebenenfalls beteiligt die zuständige Stelle weitere Fachbehörden, zum Beispiel
- das Gesundheitsamt,
- die Bauaufsichtsbehörde oder
- die Lebensmittelüberwachungsbehörde.
-
Gegebenenfalls holt die zuständige Stelle Stellungnahmen ein, zum Beispiel von
- Nachbarn,
- Mitbewohnenden,
- Ortspolizei,
- Gemeindebehörden oder
- anderen externen Stellen.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich mit.
Abstimmung mit der für den Sitz des Klinikbetriebes zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten
Rechtsbehelf
Bei rechtlichen Bedenken oder Zweifeln über den Erlaubnisantrag oder zu Details können Sie mittels einer Verpflichtungs- oder Anfechtungsklage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Überprüfung beantragen.
Schlagwörter
Private Nervenklinik, Augenklinik, Entbindungsklinik, Zahnklinik, Psychiatrische Klinik, Privatklinik, Privates Krankenhaus, Rehabilitationsklinik, Private Krankenanstalt, Konzession, Private Entbindungsanstalt
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Konzession wird unbefristet erteilt, sofern keine Veränderungen der Klinikräume o.ä. vorgenommen werden.
Welche Gebühren fallen an?
- Nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 5.900 Euro. (Allgemeine Gebührenordnung)
- N ach Zeitaufwand, höchstens jedoch 5.900 €. Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Ansprechpunkt
Zuständig sind die Landkreise, Kommunen, kreisfreie Städte, große selbständige Städte und selbständige Gemeinden.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Landkreise, Kommunen, kreisfreie Städte, große selbständige Städte und selbständige Gemeinden.
Voraussetzungen
- Sie verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit für die Leitung oder Verwaltung einer Anstalt oder Klinik.
- Sie gewährleisten die medizinische und pflegerische Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten.
- Ihre eingereichten Beschreibungen und Pläne zu baulichen und sonstigen technischen Einrichtungen entsprechen den gesundheitspolizeilichen Anforderungen.
- Durch Ihren Betrieb entstehen für gegebenenfalls ebenfalls in Ihrem Geschäftsgebäude lebende oder untergebrachte Personen sowie die Nachbarschaft keine erheblichen Nachteile oder Gefahren.
- Es bestehen keine baulichen oder technischen Mängel bezüglich gesundheitspolizeilicher Anforderungen.
erforderliche Unterlagen
- Eine private Krankenanstalt, Entbindungsanstalt sowie Nervenklinik darf nur mit einer Erlaubnis betrieben werden.
- Der Erlaubnisantrag ist vom Träger der Anstalt zu stellen.
- Anlagen sind gemäß Antragsformular einzureichen. Die Verwendung des Antragsformulars wird dringend empfohlen. Dies erleichtert das Verfahren und erübrigt Rückfragen.
- Personalausweis oder Nationalpass, bei nicht EU-Mitgliedstaatsangehörigen
- ggf. Aufenthaltstitel
- Privatklinik Erlaubnis
Privatklinik Erlaubnis
Verfahrensablauf
Sie beantragen eine Konzession für ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik per Post:
- Reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
-
Gegebenenfalls beteiligt die zuständige Stelle weitere Fachbehörden, zum Beispiel
- das Gesundheitsamt,
- die Bauaufsichtsbehörde oder
- die Lebensmittelüberwachungsbehörde.
-
Gegebenenfalls holt die zuständige Stelle Stellungnahmen ein, zum Beispiel von
- Nachbarn,
- Mitbewohnenden,
- Ortspolizei,
- Gemeindebehörden oder
- anderen externen Stellen.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich mit.
Abstimmung mit der für den Sitz des Klinikbetriebes zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten
Rechtsbehelf
Bei rechtlichen Bedenken oder Zweifeln über den Erlaubnisantrag oder zu Details können Sie mittels einer Verpflichtungs- oder Anfechtungsklage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Überprüfung beantragen.