Wenn Sie Informationen über eingetragene Vereine (e.V.) suchen, können Sie online über das Gemeinsame Registerportal der Länder Einsicht in die Vereinsregister nehmen.

Die Vereinsregister geben unter anderem Auskunft über Namen, Sitz des gesuchten Vereins und die Personen, die den Verein vertreten können.

Sie können die Vereinsregister über das Gemeinsame Registerportal kostenfrei einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenfrei auch einen aktuellen oder chronologischen Ausdruck herunterladen.

Vereinsregister, die nicht über das Gemeinsame Registerportal abrufbar sind, können Sie nur beim zuständigen Amtsgericht oder Registergericht kostenfrei einsehen. Auf Wunsch erhalten Sie dort auch einen gebührenpflichtigen Ausdruck oder amtlichen Ausdruck aus dem Vereinsregister.


Adresse
Schloßplatz 3
26603 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und nach Vereinbarung


Telefon
04941 13-0

Postfach
Postfach 100161
31101 Hildesheim
Adresse
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Servicezeiten

Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr


Fax
05121 968-257
Telefon
05121 968-0

Postfach
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26014 Oldenburg (Oldenburg)
Adresse
Elisabethstraße 8
26135 Oldenburg (Oldenburg)
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Öffnungs- und Geschäftszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
7:30 - 15:30 Uhr

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7:30 - 12:00 Uhr
Geschäftszeiten

Montag bis Freitag
9:00 - 12:00 Uhr


Fax
0441 220-3040
Telefon
0441 220-0

Häufig gestellte Fragen

Über das gemeinsame Registerportal sind Abrufe dauernd möglich.


Sie können die Daten sofort einsehen.


Wenn Sie Informationen zu bestimmten Vereinen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder suchen.


Registerportal

Online-Dienste vorhanden: Ja

Formulare vorhanden: Nein 

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja 

Persönliches Erscheinen nötig: Nein 


Suche ohne Registrierung:

  • Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
  • Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.
  • Klicken Sie auf „Suchen“.
  • Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
  • Wählen Sie das gewünschte Dokument aus.

Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal. 

Auskunftsteinholung beim Amtsgericht als Registergericht:  

Auskünfte bei den Amtsgerichten erhalten Sie nach Einreichung eines Antrages. Bei kostenpflichtigen Auskünften erfolgt dann noch die Erstellung einer Kostenrechnung, die Ihnen per Post zugestellt wird. 


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