Dienstleistung
Einsicht in das Vereinsregister nehmen
Wenn Sie Informationen über eingetragene Vereine (e.V.) suchen, können Sie online über das Gemeinsame Registerportal der Länder Einsicht in die Vereinsregister nehmen.
Die Vereinsregister geben unter anderem Auskunft über Namen, Sitz des gesuchten Vereins und die Personen, die den Verein vertreten können.
Sie können die Vereinsregister über das Gemeinsame Registerportal kostenfrei einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenfrei auch einen aktuellen oder chronologischen Ausdruck herunterladen.
Vereinsregister, die nicht über das Gemeinsame Registerportal abrufbar sind, können Sie nur beim zuständigen Amtsgericht oder Registergericht kostenfrei einsehen. Auf Wunsch erhalten Sie dort auch einen gebührenpflichtigen Ausdruck oder amtlichen Ausdruck aus dem Vereinsregister.
Einrichtung
Amtsgericht Aurich
Schloßplatz 3
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und nach Vereinbarung
04941 13-0
Einrichtung
Amtsgericht Hildesheim
Postfach 100161
31101 Hildesheim
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
05121 968-257
05121 968-0
Einrichtung
Amtsgericht Oldenburg
Postfach 24 71
26014 Oldenburg (Oldenburg)
Elisabethstraße 8
26135 Oldenburg (Oldenburg)
Öffnungs- und Geschäftszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
7:30 - 15:30 Uhr
Freitag
7:30 - 12:00 Uhr
Geschäftszeiten
Montag bis Freitag
9:00 - 12:00 Uhr
0441 220-3040
0441 220-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Über das gemeinsame Registerportal sind Abrufe dauernd möglich.
Bearbeitungsdauer
Sie können die Daten sofort einsehen.
Ansprechpunkt
Wenn Sie Informationen zu bestimmten Vereinen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder suchen.
Registerportal
Formulare
Online-Dienste vorhanden: Ja
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
Suche ohne Registrierung:
- Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
- Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.
- Klicken Sie auf „Suchen“.
- Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
- Wählen Sie das gewünschte Dokument aus.
Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal.
Auskunftsteinholung beim Amtsgericht als Registergericht:
Auskünfte bei den Amtsgerichten erhalten Sie nach Einreichung eines Antrages. Bei kostenpflichtigen Auskünften erfolgt dann noch die Erstellung einer Kostenrechnung, die Ihnen per Post zugestellt wird.
Schlagwörter
Registergericht, Eingetragener Verein, Amtsgericht, Gemeinsames Registerportal, Ausdruck, Amtsgericht, Gemeinsames Registerportal, Registergericht, Ausdruck, Eingetragener Verein
Welche Fristen muss ich beachten?
Über das gemeinsame Registerportal sind Abrufe dauernd möglich.
Bearbeitungsdauer
Sie können die Daten sofort einsehen.
Ansprechpunkt
Wenn Sie Informationen zu bestimmten Vereinen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder suchen.
Registerportal
Formulare
Online-Dienste vorhanden: Ja
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
Suche ohne Registrierung:
- Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
- Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.
- Klicken Sie auf „Suchen“.
- Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
- Wählen Sie das gewünschte Dokument aus.
Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal.
Auskunftsteinholung beim Amtsgericht als Registergericht:
Auskünfte bei den Amtsgerichten erhalten Sie nach Einreichung eines Antrages. Bei kostenpflichtigen Auskünften erfolgt dann noch die Erstellung einer Kostenrechnung, die Ihnen per Post zugestellt wird.