Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.

Einige Leistungen können Sie als geschädigte Person erhalten, bevor über Ihren Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung endgültig entschieden wurde.

Dies betrifft:

  • Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung
  • Leistungen zur Teilhabe:
    • zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • zur Sozialen Teilhabe
    • zur Teilhabe an Bildung
  • besondere Leistungen im Einzelfall
    • zum Beispiel Leistungen zum Lebensunterhalt

Postfach
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31108 Hildesheim
Adresse
Domhof 1
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Grundsätzlich:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung


Fax
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Telefon
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Häufig gestellte Fragen

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim


  • Sie haben aufgrund eines schädigenden Ereignisses gesundheitliche Schädigungsfolgen erlitten.
  • Es ist wahrscheinlich, dass Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können.

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

  • Klage vor dem Sozialgericht

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