Dienstleistung
Leistungen der schnellen Hilfe in einer Traumaambulanz beantragen
Traumaambulanzen bieten insbesondere Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle und frühzeitige Beratung sowie psychologische Hilfe, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie als geschädigte Person sowie als angehörige, hinterbliebene oder nahestehende Person eines Opfers Anspruch auf bis zu 15 Sitzungen in der Traumaambulanz. Kinder und Jugendliche können an insgesamt 18 Sitzungen teilnehmen.
Die ersten 5 Sitzungen können Sie als Sofortmaßnahme auch ohne Entscheidung durch die Behörde in Anspruch nehmen. Bei Kindern und Jugendlichen sind es die ersten 8 Sitzungen. Sie müssen aber spätestens nach der zweiten Sitzung einen Kurzantrag im Rahmen der Sozialen Entschädigung stellen.
Sie können sich nur in Traumaambulanzen behandeln lassen, mit denen die Verwaltungsbehörden einen Vertrag haben.
Für die Behandlung in den Traumaambulanzen gilt ein sogenanntes Erleichtertes Verfahren. Es genügt, wenn eine Prüfung ergibt, dass Sie durch ein bestimmtes schädigendes Ereignis betroffen sein können und der dargestellte Sachverhalt wahr sein kann.
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Domhof 1
31134 Hildesheim
Grundsätzlich:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
05121 304-611
0180 2001560
Hotline des Teams Früherkennungsuntersuchungen; montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 - 13:00 Uhr (Festnetzpreis 6 ct/Anruf; Mobilfunkpreis max. 42 ct/Min.).
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die erste Sitzung müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Auftreten Ihrer akuten Belastung durchführen.
Die Behandlung in der Traumaambulanz müssen Sie spätestens nach Ihrer zweiten Sitzung beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Antrag auf Soziale Entschädigung für die Behandlung in einer Traumaambulanz als Schnelle Hilfe stellen, erfolgt die Bearbeitung innerhalb von 2 Wochen.
Wenn die zuständige Behörde 2 Wochen nach Vorliegen des Antrags keine Entscheidung getroffen hat, dürfen Sie die Behandlung trotzdem fortführen. Dazu muss die Traumaambulanz die dringende Behandlungsbedürftigkeit sowie die geplante Durchführung der weiteren Sitzungen vorab anzeigen.
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim
Voraussetzungen
- Aus Ihrer Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben.
- Als angehörige, hinterbliebene oder nahestehende Person von Betroffenen sind Sie selbst psychisch beeinträchtigt.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Informationen zur Sozialen Entschädigung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Informationen zu Schnellen Hilfen und Fallmanagement auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Online Datenbank für Betroffene von Straftaten (ODABS)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
nicht angegeben
Schlagwörter
Traumaambulanz, Gewalttaten, Erwerbsunfähigkeit, Fürsorgestellen, soziales Entschädigungsrecht, medizinische Behandlung, sexualisierte Gewalt, Soziale Entschädigung, Betroffene von Straftaten, gesundheitliche Schäden, psychotherapeutische Erstversorgung, Teilhabeleistungen, Gewaltopfer, Terrortaten, Versorgungsämter, schnelle Hilfe, psychologische Hilfe, psychische Auswirkungen, therapeutische Unterstützung, Kurzantrag, Hilfsmittel, Therapy, Sitzungen, Opfer, Bevollmächtigung, psychische Gewalt, Psychische Belastung, Gesundheitsschaden, Heilmittel, Pflegeleistungen, Gesundheitsstörung, Thérapie, Behandlung, Unterstützung, Hilfsmittel, Therapy, Sitzungen, Opfer, Bevollmächtigung, psychische Gewalt, Psychische Belastung, Gesundheitsschaden, Heilmittel, Pflegeleistungen, Betroffene von Straftaten, Erwerbsunfähigkeit, Gewaltopfer, sexualisierte Gewalt, Gesundheitsstörung, gesundheitliche Schäden, medizinische Behandlung, Traumaambulanz, Terrortaten, Soziale Entschädigung, Teilhabeleistungen, Versorgungsämter, psychotherapeutische Erstversorgung, Fürsorgestellen, Gewalttaten, soziales Entschädigungsrecht, therapeutische Unterstützung, schnelle Hilfe, psychische Auswirkungen, Kurzantrag, psychologische Hilfe, Thérapie, Behandlung, Unterstützung, Bewilligung, Tatfolgen, Mental Health, Mentale Gesundheit, Trauma
Welche Fristen muss ich beachten?
Die erste Sitzung müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Auftreten Ihrer akuten Belastung durchführen.
Die Behandlung in der Traumaambulanz müssen Sie spätestens nach Ihrer zweiten Sitzung beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim
Voraussetzungen
- Aus Ihrer Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben.
- Als angehörige, hinterbliebene oder nahestehende Person von Betroffenen sind Sie selbst psychisch beeinträchtigt.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Informationen zur Sozialen Entschädigung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Informationen zu Schnellen Hilfen und Fallmanagement auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Online Datenbank für Betroffene von Straftaten (ODABS)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
nicht angegeben