Dienstleistung
Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
Einrichtung
Gemeinde Barßel - Einwohnermeldeamt
Theodor-Klinker-Platz
26676 Barßel
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04499 8158
04499 810
Einrichtung
Gemeinde Friedeburg
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Ansprechpunkt
An Ihr örtliches Bürgeramt
Zuständige Stelle
Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren (örtliches Bürgeramt)
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
neuer Personalausweis, Personalausweis, ePA, PA, Pass, Ausweis, Perso, Personaldokument, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, Identitätsnachweis, nPA, Starten, Anschaltung, Ausweis-Chip, Aktivierung, Ausweischip, Elektronisch, aktivieren, Start, Online-Ausweisfunktion, Chip, Erstbenutzung, neu, Ausweis, Personalausweis, Perso, Personaldokument, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Neuer PA, PA, Identitätsnachweis, Pass, ePA, aktivieren, Starten, Ausweis-Chip, nPA, Online-Ausweisfunktion, Chip, Ausweischip, neu, Elektronisch, Anschaltung, Aktivierung, Start, Erstbenutzung, nachträglich, Nachgang, Nachhinein, später
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Ansprechpunkt
An Ihr örtliches Bürgeramt
Zuständige Stelle
Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren (örtliches Bürgeramt)
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben