Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.


Adresse
Theodor-Klinker-Platz
26676 Barßel
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Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


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Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr

Eine Terminvereinbarung wird u.a. zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen

Termine außerhalb der Servicezeiten können Sie gerne telefonisch mit uns vereinbaren.

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zusätzlich Donnerstag   14:00 Uhr - 18:00 Uhr




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Telefon
05491 662-0

Häufig gestellte Fragen

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.


An Ihr örtliches Bürgeramt


Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren (örtliches Bürgeramt)


Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion


Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion


nPA, Identitätsnachweis, Ausweis