Dienstleistung
Regionaler Flächennutzungsplan Aufstellung
Im regionalen Flächennutzungsplan legt die zuständige Regionalplanung fest, wie die begrenzte Ressource Raum in einer bestimmten Region eines Bundeslandes genutzt werden soll. Dieser Plan enthält beispielsweise die zukünftige Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden.
Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt.
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen, Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange haben Sie das Recht, sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines regionalen Flächennutzungsplans zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. Sie haben nach der öffentlichen Bekanntmachung mindestens einen Monat Zeit, Ihre Stellungnahme abzugeben.
Der beschlossene regionale Flächennutzungsplan enthält eine Erklärung, wie die Ergebnisse der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden berücksichtigt wurden.
Einrichtung
Amt für regionale Entwicklung und Naturschutz
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
04941 16-6099
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Planungsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1039
04441 898-0
Einrichtung
Landkreis Vechta - Amt für Umwelt und Tiefbau
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1041
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt mindestens einen Monat.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten regionalen Flächennutzungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Reichen Sie die Stellungnahme, wenn möglich, digital ein.
Andere Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme stehen in der Bekanntmachung.
- Reichen Sie Ihre Stellungnahme online ein.
- Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.
- Die zuständige Behörde veröffentlicht das Ergebnis der Abwägung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Schlagwörter
Beteiligungsverfahren, Beteiligung, Flächennutzungsplan, Bürgerbeteiligung, Raumordnungsgesetz, Raumplanung, Raumordnung, Raumstruktur, FNP, Regionalentwicklung, regionaler Flächennutzungsplan, FNP, Flächennutzungsplan, Bürgerbeteiligung, Beteiligung, Raumordnung, Raumplanung, regionaler Flächennutzungsplan, Regionalentwicklung, Raumstruktur, Raumordnungsgesetz, Beteiligungsverfahren
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt mindestens einen Monat.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten regionalen Flächennutzungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Reichen Sie die Stellungnahme, wenn möglich, digital ein.
Andere Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme stehen in der Bekanntmachung.
- Reichen Sie Ihre Stellungnahme online ein.
- Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.
- Die zuständige Behörde veröffentlicht das Ergebnis der Abwägung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht