Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E erweitern.

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.


Adresse
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
Servicezeiten Allgemein: Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Führerschein- und Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle: Mo. 07:30 - 12:00 Uhr Di. 07:30 - 12:00 Uhr Mi. 07:30 - 12:00 Uhr Do. 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Fax
04462 86-1604
Telefon
04462 86-1212

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten Montags bis Freitags: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr Weitere Informationen unter: https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 8589983
Telefon
04431 85983

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Adresse
Ringstraße 26
26789 Leer
Servicezeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Der Drive-In-Schalter der Zulassungsstelle hat im Zuge der Corona-Krise ab sofort montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet.


Fax
0491 926-91819
Hinweis
Führerscheinstelle
Fax
0491 926-91595
Hinweis
KFZ-Zulassungsstelle
Fax
0491 926-91820
Hinweis
Bußgeldstelle
Fax
0491 926-91818
Hinweis
Schwertransport
Telefon
0491 926-3111
Hinweis
Zentrale
Telefon
0491 926-1409
Hinweis
Zulassungsstelle
Telefon
0491 926-1467
Hinweis
Führerscheinstelle
Telefon
0491 926-1400
Hinweis
Bußgeldstelle

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes beantragt werden.

Geltungsdauer: 0 bis 5 Jahre

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.


Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.


  • Erforderlich ist für alle Fahrerlaubnisklassen der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B.
  • Sie müssen das für die jeweilige Klasse erforderliche Mindestalter erreicht haben.
    • C, CE: 21 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen 18 Jahre)
    • C1, C1E: 18 Jahre
    • D, DE: 24 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen jünger)
    • D1, D1E: 21 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen 18 Jahre)
  • Sie müssen Ihr Sehvermögen mittels augenärztlicher Untersuchung nachweisen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Lkw bzw. Bussen vorlegen.
  • Bei den D Klassen müssen Sie zusätzlich ein Führungszeugnis und ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.
  • Wenn Sie über 50 Jahre alt sind müssen Sie zudem bei D Klassen ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.
  • Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE werden auf 5 Jahre befristet und anschließend gegen eine ärztliche Untersuchung jeweils um weitere 5 Jahre befristet.
  • Bei den D Klassen ist bei einer Verlängerung eine weitere positive augenärztliche Untersuchung und ärztliche Untersuchung hinsichtlich der Eignung erforderlich. Ab dem 50. Lebensjahr ist für eine weitere Verlängerung ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.
  • Das Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse wird ebenfalls vorausgesetzt.

  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
  • Ein aktuelles Lichtbild (biometrisch)
  • bisheriger Führerschein
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Der Nachweis darf bei Antragstellungdarf nicht älter als ein Jahr sein.
  • Zusätzlich für die D-Klassen: ein leistungspsychologisches Gutachten. Dieses darf nicht älter als ein Jahr sein.
  • bei den D-Klassen: Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)

Sie müssen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.


Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.


Führerschein erweitern, Weitere Fahrerlaubnisklassen, Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer