Dienstleistung
Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird lediglich für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D1, D befristet erteilt.
Einrichtung
Führerscheinstelle
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 8589983
04431 85983
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 35,70
Ansprechpunkt
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Zuständige Stelle
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Voraussetzungen
-
Eine der folgenden Voraussetzungen muss zutreffen:
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder
- Sie halten sich ausschließlich wegen des Besuchs einer Hochschule oder Schule im Inland auf ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland. Der Aufenthalt muss mindestens sechs Monate betragen.
- Sie haben Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist und Sie sind im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
- Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e ergibt.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
-
ein aktuelles Lichtbild (biometrisch)
- Führerschein
Schlagwörter
Ablauf, Führerschein, Führerscheindokument, Führerschein abgelaufen, ungültig, Befristet, Beantragung neuer Führerschein, neuer Führerschein, Gültigkeit, Fahrerlaubnis, Ausstellung
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Ansprechpunkt
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Zuständige Stelle
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Voraussetzungen
-
Eine der folgenden Voraussetzungen muss zutreffen:
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder
- Sie halten sich ausschließlich wegen des Besuchs einer Hochschule oder Schule im Inland auf ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland. Der Aufenthalt muss mindestens sechs Monate betragen.
- Sie haben Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist und Sie sind im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
- Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e ergibt.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch)
- Führerschein