Dienstleistung
Umschreibung eines Führerscheins beantragen
Wenn Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen möchten, können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Zur Beantragung der Umschreibung müssen Antragstellende persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.
Einrichtung
Fahrerlaubnisangelegenheiten
Südstr. 10
38350 Helmstedt
+49 5351 121-1610
+49 5351 121-1386
Einrichtung
Führerscheinstelle
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 8589983
04431 85983
Einrichtung
Landkreis Aurich - Straßenverkehrsabteilung
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Stellmacherstraße 23
26506 Norden
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04941 16-3697
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Einrichtung
Straßenverkehrsamt
Ringstraße 26
26789 Leer
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Der Drive-In-Schalter der Zulassungsstelle hat im Zuge der Corona-Krise ab sofort montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
0491 926-91819
Führerscheinstelle
0491 926-91595
KFZ-Zulassungsstelle
0491 926-91820
Bußgeldstelle
0491 926-91818
Schwertransport
0491 926-3111
Zentrale
0491 926-1409
Zulassungsstelle
0491 926-1467
Führerscheinstelle
0491 926-1400
Bußgeldstelle
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten variieren je nach Anlass der Umschreibung.
Ansprechpunkt
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Zuständige Stelle
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
- jetziger Führerschein
- Ein aktuelles Lichtbild (biometrisch)Für die C-Klassen: Augenärztliches und Ärztliches Gutachten
- Für die D-Klassen: leistungspsychologisches Gutachten
Verfahrensablauf
- Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
- Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
- Aushändigung des neuen Führerscheins
Rechtsbehelf
Klage
Schlagwörter
Umschreibung, Führerschein, Fahrerlaubnis, umschreiben
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten variieren je nach Anlass der Umschreibung.
Ansprechpunkt
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Zuständige Stelle
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
- jetziger Führerschein
- Ein aktuelles Lichtbild (biometrisch)Für die C-Klassen: Augenärztliches und Ärztliches Gutachten
- Für die D-Klassen: leistungspsychologisches Gutachten
Verfahrensablauf
- Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
- Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
- Aushändigung des neuen Führerscheins
Rechtsbehelf
Klage