Ansprechpartner


Frau Duckstein

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung.

Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge für Ihren Taxibetrieb erhöhen möchten, müssen Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Erweiterung der Genehmigung beantragen.


Adresse
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
Servicezeiten Allgemein: Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Führerschein- und Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle: Mo. 07:30 - 12:00 Uhr Di. 07:30 - 12:00 Uhr Mi. 07:30 - 12:00 Uhr Do. 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Fax
04462 86-1604
Telefon
04462 86-1212

Adresse
Südstr. 10
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 08:00 - 11:30 Dienstag 08:00 - 11:30 | 14:00 - 17:00 Mittwoch 08:00 - 11:30 Donnerstag 08:00 - 11:30 Freitag 08:00 - 11:30 In der Führerscheinstelle wird ohne die Vergabe von Terminen gearbeitet.

Fax
+49 5351 121-1610
Telefon
+49 5351 121-1386

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941 16-3299
Telefon
04941 16-0

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.

Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:

Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:

In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.


Fax
04441 898-1037
Telefon
04441 898-0

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-200
Telefon
04431 85-0

Adresse
Ringstraße 26
26789 Leer
Servicezeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Der Drive-In-Schalter der Zulassungsstelle hat im Zuge der Corona-Krise ab sofort montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet.


Fax
0491 926-91819
Hinweis
Führerscheinstelle
Fax
0491 926-91595
Hinweis
KFZ-Zulassungsstelle
Fax
0491 926-91820
Hinweis
Bußgeldstelle
Fax
0491 926-91818
Hinweis
Schwertransport
Telefon
0491 926-3111
Hinweis
Zentrale
Telefon
0491 926-1409
Hinweis
Zulassungsstelle
Telefon
0491 926-1467
Hinweis
Führerscheinstelle
Telefon
0491 926-1400
Hinweis
Bußgeldstelle

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach: 

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Verkehrsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt und der großen und selbstständigen Stadt.


Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Verkehrsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt und der großen und selbstständigen Stadt.


  • Sie besitzen bereits eine Taxigenehmigung.
  • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit Ihres Betriebes sind gewährleistet.
  • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit gegen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer oder gegen die Personen der Geschäftsführung vor.
  • Sie sind als Unternehmerin oder Unternehmer oder als Person der Geschäftsführung fachlich geeignet.
  • Ihr Betriebssitz oder Ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts liegt im Inland.

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

Vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer werden gegenüber Neubewerbern angemessen berücksichtigt. Innerhalb der Genehmigungs-Kontingente erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.

Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,

  • wer nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
  • wer das Taxiunternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der vergangenen 8 Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat,
  • wer die Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

  • gültige Genehmigung
  • Antrag auf Erweiterung der Taxigenehmigung enthält
    • Name und Vorname sowie Wohn- und Betriebssitz der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort, Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung (Vordruck der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV), nicht älter als 12 Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft
    • bezieht sich auf das Unternehmen, die gesetzliche Vertreterin oder den gesetzlichen Vertreter sowie die zur Führung der Geschäfte bestellten Person oder die Verkehrsleitung
    • nicht älter als 3 Monate
  • Führungszeugnis der zur Führung der Geschäfte bestellten Person zur Vorlage bei der Behörde
  • Bescheinigung zum Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • bei Unternehmen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister, sofern nicht bereits der Behörde vorliegend
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

Allgemeine Unterlagen

  • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Taxis einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Nachweis des Einbaus einer Alarmanlage oder Ausnahmegenehmigung
  • Nachweis des Einbaus eines Fahrpreisanzeigers (Taxameters) und gegebenenfalls das letzte Eichprotokoll
  • Gewerbeanmeldung, sofern nicht bereits der Behörde vorliegend
  • bei Personengesellschaften: die Gesellschafterliste, den Gesellschaftervertrag oder einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung, sofern nicht bereits der Behörde vorliegend
  • beglaubigter Handelsregisterauszug beziehungsweise Genossenschaftsregisterauszug
    • bei Gesellschaft mit beschränkter Haftung zudem: Gesellschafterliste, nicht älter als 3 Monate
  • Gesellschaftsvertrag
  • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person

Gehen Sie wie folgt vor, um eine Erweiterung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit mehreren Taxis zu erhalten:

  • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erweiterung der Taxigenehmigung.

Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde, beziehungsweise im Fall, dass Sie mehrere Genehmigungen erweitern möchten, mehrere Genehmigungsurkunden ausgehändigt.


  • Widerspruch.
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

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