Wurde Ihre Unternehmenskarte gestohlen, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.

Sie müssen der zuständigen Stelle bei der Antragstellung einen Nachweis über eine Diebstahlanzeige bei der Polizei vorlegen.

Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert.

Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Finden Sie oder andere Personen das Original wieder, müssen Sie diese der ausstellenden Stelle zurückgeben.

Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.


Adresse
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig

Fax
+49 531 35476-333
Telefon
+49 531 35476-0

Adresse
Im Werder 9
29221 Celle

Fax
05141 755-88
Telefon
05141 755-0

Adresse
Brückstraße 38
26725 Emden

Fax
04921 9217-59
Fax
04921 9217-58
Telefon
04921 9217-0

Adresse
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen

Fax
0551 5070-250
Telefon
0551 5070-01

Adresse
Freundallee 9a
30173 Hannover

Fax
0511 9096-199
Telefon
0511 9096-0

Adresse
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim

Fax
05121 163-999
Telefon
05121 163-0

Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Fax
0441 80077-299
Telefon
0441 80077-0

Adresse
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück

Fax
0541 503-501
Telefon
0541 503-500

Häufig gestellte Fragen

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: EUR 34,00

Die neue Unternehmenskarte ist binnen 7 Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung zu beantragen.

Der Antrag stellenden Person wird innerhalb von 5 Werktagen, gerechnet ab dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen, eine neue Unternehmenskarte ausgehändigt.

Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Unternehmenskarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Unternehmenskarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt.


Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle

Im Werder 9

29221 Celle


Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle

Im Werder 9

29221 Celle


  • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen. 
  • Ihre Unternehmenskarte wurde gestohlen.

Der Antrag ist durch den Unternehmer/die Unternehmerin, eine/n Vertretungsbefugte/n oder eine bevollmächtigte Person persönlich zu stellen.


Im Fall eines Diebstahls ist der zuständigen Stelle eine Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen. Erst danach kann eine neue Unternehmenskarte beantragt werden.


Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetze Karte ihre Gültigkeit. Eine wiederaufgefundene Karte ist der zuständigen Stelle zurückzugeben.


Unternehmerkarte, Unternehmerkarte