Das Lagerstättengesetz schreibt vor, dass alle mit Maschinenkraft abgeteuften Bohrungen bei der jeweils zuständigen Stelle anzuzeigen sind. Diese Bohranzeige kann nun mittels einer neuen Applikation auch online erfolgen.


Bohranzeigen online

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Gewerbestraße 61
26624 Südbrookmerland
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
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Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
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Freitag 08:00-12:00 Uhr


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Häufig gestellte Fragen