Ansprechpartner


Herr Bode
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre
Frau Kastellan
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke
Herr Müller-Mahrt
Sonstiges: Bereich Stadt Schöningen, Samtgemeinde Nord-Elm, Samtgemeinde Heeseberg
Herr Ohse
Sonstiges: Bereich Stadt Königslutter
Frau Rechenbach
Sonstiges: Bereich Stadt Königslutter
Herr Schydlo
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre
Frau Störmann
Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke
Frau Chen-Steinki
Sonstiges: Bereich Stadt Schöningen, Samtgemeinde Nord-Elm, Samtgemeinde Heeseberg)

Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

  • Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
  • Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
  • Prüfen von Sonderbauten
  • Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
  • Prüfen der Rettungswege
  • Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
  • Bauüberwachung, Bauabnahmen
  • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
  • Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
  • Mitwirken bei der Brandschau
  • Bearbeiten von Widersprüchen

Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:

  • Abbruchanzeige
  • Baugenehmigung: Erteilung
  • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
  • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-215
Telefon
04431 85-958

Adresse
Burgstraße 6
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1551
49364 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr


 


Fax
04441 886-199
Telefon
04441 886-0

Adresse
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Fax
04462 86-1717
Telefon
04462 86-1272

Postfach
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Servicezeiten

Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.


Telefon
04432 950-132

Adresse
Am Marktplatz 1
49688 Lastrup

Fax
04472 8900-10
Telefon
04472 8900-13

Adresse
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941 16-6099
Telefon
04941 16-0

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Adresse
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

Fax
+49 5351 121-2616
Telefon
+49 5351 121-2200

Ansprechpartner
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Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
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+49 5351 121-2616
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+49 5351 121-2214

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Telefon
+49 5351 121-1507

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Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

Fax
+49 5351 121-2616
Telefon
+49 5351 121-2208

Ansprechpartner
Adresse
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Fax
05121 309-954921
Telefon
05121 309-4921

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1039
Telefon
04441 898-0

Adresse
Poggenburger Straße 7
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten

Mo - Do  08:00 - 15:30 Uhr
Freitag   08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung


Fax
04401 927-100
Telefon
04401 927-0

Häufig gestellte Fragen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.


Die Zustimmung wird erteilt, wenn das geplante Bauvorhaben mit den Vorschriften über die planungsrechtliche Zulässigkeit baulicher Anlagen nach den §§ 29 bis 38 Baugesetzbuch (BauGB) und den Regelungen örtlicher Bauvorschriften der Niedersächsischen Bauordnung übereinstimmt und andere öffentlich-rechtliche Anforderungen erfüllt, soweit wegen der bauaufsichtlichen Zustimmung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften – z. B. nach Denkmalschutzrecht – ersetzt oder eingeschlossen wird.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Der Antrag auf Erteilung der Zustimmung ist digital mit den zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen über das bereitgestellte Online-Verfahren bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Die Regierung beteiligt die notwendigen Fachstellen und bittet die betroffene Gemeinde, über das Einvernehmen zu entscheiden.

Ist das Vorhaben zulässig, stellt die Regierung der Baudienststelle den bauaufsichtlichen Zustimmungsbescheid zu. Gemeinden und betroffenen Nachbarn, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, wird eine Ausfertigung des bauaufsichtlichen Zustimmungsbescheides der Regierung ebenfalls zugestellt.


Gegen einen bauaufsichtlichen Zustimmungsbescheid kann unmittelbar Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung erhoben werden.

Die Voraussetzungen ergeben sich im Einzelnen aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.


Baugenehmigung, Bauordnungsamt, Baugenehmigung, Bauordnungsamt