Bei Fragen hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung , zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen, dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und der A usstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Adresse
Schillstraße 1
38102 Braunschweig
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr 

Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich.


Fax
0531 7019-199
Telefon
0531 7019-0

Adresse
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
Servicezeiten

Allgemein:
Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten:
Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr
sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr.

Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle:
Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.


Fax
0511 89701-166
Telefon
0511 89701-0

Adresse
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Servicezeiten
  • Telefonische Erreichbarkeiten: Mo bis Fr 10:00 – 11:00 Uhr, Di und Do 14:00 – 15:00 (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen)
  • Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.

Fax
04131 15-3295
Telefon
04131 15-0

Adresse
Moslestraße 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr 

Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich


Fax
0441 2229-3270
Telefon
0441 2229-0

Häufig gestellte Fragen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.


Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.


Sie können einen Nachteilsausgleich beantragen wegen:

  • länger andauernder Krankheit
  • körperlicher Beeinträchtigung
  • Behinderung
  • Lese- und Rechtschreibschwäche
  • Schwangerschaft
  • Mutterschutz
  • Personenfürsorge mit einem Kind im eigenen Haushalt
  • Krankheit/Behinderung eines nahen Angehörigen (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern, Ehegatten und Partnerinnen/Partner einer nichtehelichen Gemeinschaft)

Es werden keine Unterlagen benötigt.


Sie können den Antrag auf Nachteilsausgleich jederzeit bei Ihrer Hochschule stellen. In der Regel ist der Prüfungsausschuss der jeweiligen Fächer zuständig.

Da der Nachteilsausgleich stets individuell vereinbart wird, sollten Sie bereits vor der Antragstellung ein Gespräch mit der Hochschule führen. In diesem Gespräch können Sie darlegen, in welchen Bereichen Sie beeinträchtigt sind und in welcher Form ein Nachteilsausgleich erfolgen sollte.

Auch empfiehlt es sich, den Antrag vor einer Prüfung zu stellen, denn Ihr Antrag kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Das heißt auch, dass Sie eine Prüfung nicht anfechten können, wenn Sie den Antrag erst danach stellen.

Hinweis:
Die Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts und die Gestaltung angemessener Maßnahmen ist entscheidend vom Einzelfall abhängig.


Mehr Informationen zum Thema "Menschen mit Behinderung" finden Sie auf der folgenden Internetseite:


Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.


Schwerbehinderung, Schwerbehindertenangelegenheiten, Behindertenberatung, Behinderung