Allgemeine Informationen

Die Stadt Wildeshausen betreibt ihr eigenes Abwassernetz und ihre eigene Kläranlage. Für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage erhebt die Stadt eine Abwassergebühr. Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer - der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Die Abwassergebühr wird nach der Frischwassermenge bemessen, die von dem an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Grundstück anfällt. Die Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 m³ Abwasser. Grundlage ist im Regelfall die vom OOWV bezogene Frischwassermenge.

Reduzierung der Abwassergebühr / Gartenwasser

Abwassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wurden, werden auf schriftlichen Antrag abgesetzt. Dieser Antrag (siehe beigefügtes Formular) ist nach Ablauf eines Kalenderjahres bei der Stadt Wildeshausen einzureichen.

Diese Mengen sind durch geeichte Wasserzähler nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige auf seine Kosten einbauen muss. Dieser Einbau ist durch Beleg (z. B. Rechung des Installateurs) nachzuweisen.

Abgabensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung vom 21.12.2006 in der zurzeit geltenden Fassung.

 

Satzung der Stadt Wildeshausen über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren
und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung. >>>Zur Satzung


Zählereinbau Gartenwasser Eigenwasser Wasser Kanal Brauchwasser Wasserstand Zähler Wasseruhr