Die Stadt Wildeshausen gewährt freiwillige Leistungen in Form von Zuweisungen und
Zuschüssen, nachfolgend Zuwendungen genannt. Diese können investiv (z. B.
Baumaßnahmen) oder konsumtiv (z.B. Personalaufwendungen, Betriebaufwendungen)
sein.


Für das Antragsverfahren nutzen Sie bitte unser neues Online Formular oben rechts.

Richtlinie zum Antragsverfahren auf Erhalt freiwilliger Leistungen der Stadt
Wildeshausen. >>> Zur Richtlinie