Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip und ist
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Reisepass für Kinder

Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.

Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?

Diesen können Sie weiterverwenden, bis

  • die Gültigkeit ausläuft
  • Angaben nicht mehr zutreffen
  • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht

Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).

Zuständigkeiten

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 


Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wildeshausen

Allgemeine Informationen

Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.

Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen Merkmalen eingeführt: Seit 1. November 2005 werden nur noch Reisepässe ausgestellt, die einen Chip enthalten, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und seit November 2007 zwei Fingerabdrücke hinterlegt.

Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

Antragstellung:
Für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) müssen Sie persönlich vorstellig werden. Um das Ausfüllen des Antrages brauchen Sie sich jedoch nicht zu kümmern. Dieses wird für Sie erledigt. Sie müssen lediglich unterschreiben und die Fingerabdrücke werden eingescannt.




Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wildeshausen

Allgemeine Informationen

Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.

Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen Merkmalen eingeführt: Seit 1. November 2005 werden nur noch Reisepässe ausgestellt, die einen Chip enthalten, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und seit November 2007 zwei Fingerabdrücke hinterlegt.

Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

Antragstellung:
Für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) müssen Sie persönlich vorstellig werden. Um das Ausfüllen des Antrages brauchen Sie sich jedoch nicht zu kümmern. Dieses wird für Sie erledigt. Sie müssen lediglich unterschreiben und die Fingerabdrücke werden eingescannt.





Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen

Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn

  • eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Geltungsdauer: 6 Jahre
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wildeshausen

Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sie können ihn nach 8-9 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.

Benötigen Sie Ihren Reispass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel drei Tage nach Antragstellung abholbereit.



Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Gebühr: EUR 70,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Gebühr: EUR 37,50
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren.
Gebühr: EUR 32,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
Gebühr: EUR 22,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Gebühr: EUR 31,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Gebühr: EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse
Gebühr: EUR 15,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wildeshausen
  • Gebühr: 37,50 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
  • Gebühr: 70,00 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
  • Gebühr: 59,50 EUR
    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
  • Gebühr: 82,00 EUR
    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre
  • Gebühr: 21,00 EUR
    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wildeshausen

Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sie können ihn nach 8-9 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.

Benötigen Sie Ihren Reispass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel drei Tage nach Antragstellung abholbereit.


Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wildeshausen
  • Gebühr: 37,50 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
  • Gebühr: 70,00 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
  • Gebühr: 59,50 EUR
    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
  • Gebühr: 82,00 EUR
    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre
  • Gebühr: 21,00 EUR
    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.


Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.


  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
    • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
  • bei Kindern unter 18 Jahren: 
    • Sie sind sorgeberechtigt.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 


Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wildeshausen

Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines Ausweisdokumentes

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wildeshausen

Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines Ausweisdokumentes

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
    • Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei Antrag für ein Kind unter 16 Jahren: 
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
  • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
    • bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wildeshausen

Sofern die Antragstellerin/der Antragsteller unter 18 Jahre ist, werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • unterschriebene Einverständniserklärung (en) der/des Sorgeberechtigten (muss bei Antragstellung vorliegen)
  • deren/dessen Personaldokumente(e) als Kopie
  • bei nur einer/einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. Sorgerechtsnachweis/Negativerklärung vom Jugendamt)

Das persönliche Erscheinen der/des Sorgeberechtigten ist nicht erforderlich.


Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wildeshausen

Sofern die Antragstellerin/der Antragsteller unter 18 Jahre ist, werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • unterschriebene Einverständniserklärung (en) der/des Sorgeberechtigten (muss bei Antragstellung vorliegen)
  • deren/dessen Personaldokumente(e) als Kopie
  • bei nur einer/einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. Sorgerechtsnachweis/Negativerklärung vom Jugendamt)

Das persönliche Erscheinen der/des Sorgeberechtigten ist nicht erforderlich.


Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
  • Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
    • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben und keine Unterschrift leisten. 
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
  • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 


Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.


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