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Geburtsurkunde beantragen


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Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


  • 70,00 EUR
    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
  • 15,00 EUR
    Ausstellung der Urkunde
  • 7,50 EUR
    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Geburtenregister, Abstammungsurkunde, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung