Dienstleistung
Adress- und Personendaten ändern lassen
Ansprechpartner
Frau Andrea Leberecht
Herr Ralf Spille
Frau Schmitz
Frau Marion Fauerbach
Frau Anja Gronewold
Frau Monika Meyerhoff
Herr Thomas Schnare
Frau Laura Heinemann
Frau Daniela Schriefer
Frau Ulbrich
Herr Markus Kruthaup
Frau Annette Nortrup
Frau Dariia Schell
Frau Wiltrud Zumwalde
Frau Jessika Kling
Frau Carina Fangmann
Frau Monika Reints
Frau Lisa Booken
Frau Denise Pistoor
Frau Hildburg Wilken
Frau Gunda Bruns
Herr Cedric Leenderts
Frau Nicola Dierks
Frau Carina Stöhr
Frau Anna Hobbie
Frau Annelies Muhle
Maximilian Beran
Tom Wehming
Frau Manou Lauffs
Frau Bettina Hollwedel
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Einrichtung
Stadt Wittmund
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
04462 983-292
04462 983-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
Es gab Änderungen von Adress- oder Personendaten (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes).
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Verfahrensablauf
Persönliche Änderungen wie Umzug oder Heirat müssen Sie der zuständigen Gemeinde (Standesamt / Meldebehörde) mitteilen.
Diese leitet die Daten automatisch an das
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
weiter.
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Elstam, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELStAM, Einkommensteuer, Meldedaten, Elektronische Lohnsteuerkarte, ELSTER, Lohnsteuerabzug, Adresskorrektur, Elstam, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELStAM, Einkommensteuer, Meldedaten, Elektronische Lohnsteuerkarte, ELSTER, Lohnsteuerabzug, Adresskorrektur
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
Es gab Änderungen von Adress- oder Personendaten (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes).
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Verfahrensablauf
Persönliche Änderungen wie Umzug oder Heirat müssen Sie der zuständigen Gemeinde (Standesamt / Meldebehörde) mitteilen.
Diese leitet die Daten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter.
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Rechtsbehelf
nicht angegeben