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Frau Beckmann

Soll eine Straße, für die eine Gewichtsbeschränkung gilt, mit einem Fahrzeug befahren werden, das das zulässige Gewicht überschreitet, ist zuvor eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Eine Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. 

In begründeten Fällen können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen beim Landkreis Ammerland beantragen.

Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
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Fax
04489 73-80

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Häufig gestellte Fragen

Zuständig für die Ausnahmegenehmigung zur Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen ist das Straßenverkehrsamt des Landkreises Ammerland, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede.


Die Ausnahmegenehmigung ist vor dem Befahren der gewichtsbeschränkten Straße zu stellen.


Eine Einzelgenehmigung ist für die in der Genehmigung genannten Fahrzeuge bis zu einem Monat gültig.

Eine Dauerausnahmegenehmigung bis zu einem Jahr darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung auch die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung feststeht.


§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


Straße, gewichtsbeschränkung, ausnahmegenehmigung