Dienstleistung
Abfallbeseitigung
Wichtigste Merkmale
Abfallbeseitigung
An-, Abmeldung und Änderung der Abfallbeseitigung:
Die Deckel der Abfallbehälter müssen mit gültigen Abfallgebührenmarken versehen sein. An-, Abmeldungen und Änderungen der Abfallbehälter nehmen Sie bei der Gemeinde Apen vor.
Schadens-/Verlustmeldung Mülltonne:
Bei defekten und "verschluckten" Tonnen ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland schnellstmöglich zu informieren. Die Tonnen werden nach dem Eingang der Meldung innerhalb einiger Werktage mit gültiger Plakette ausgetauscht oder ersetzt. Bei einem Tonnentausch aufgrund eines Defekts muss die betroffene Tonne mit gültiger Plakette und für den Fahrer vom Entsorgungsbetrieb sichtbar vorne am Grundstück bereitgestellt werden. Die defekte Tonne kann bis zum Tausch noch befüllt werden.
Informationen zum Bioabfall auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Informationen zum Kompostieren auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Einrichtung
Gemeinde Apen - Bürgerbüro
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04489 73-80
04489 73-0
Einrichtung
Abfallwirtschaftsbetrieb
Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
04488 56-444
04488-56 0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Übersicht der Abfallbeseitigungsgebühren des Landkreises Ammerland:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Ab- oder Ummeldung von Abfallbehältern müssen die alten Abfallgebührenmarken von den Abfallbehältern abgekratzt und dem Bürgerbüro zugeleitet werden.
Bitte beachten Sie, dass die neuen Mülltonnen erst bestellt sein, müssen bevor eine Ab- oder Ummeldung duchgeführt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Um Müll zu entsorgen, der über die üblichen Mengen hinausgeht, können bei den Verkaufsstellen gegen eine Gebühr zugelassene Abfallsäcke erworben werden, die offiziell mit der normalen Abfuhr und am entsprechenden Abfuhrtag entsorgt werden können. Beliebige andere Tüten oder Säcke, die nicht erkennbar vom Landkreis Ammerland stammen, werden nicht abgefahren.
- Für zusätzlich anfallenden Restmüll gibt es den 50-Liter-Restmüllsack, der richtig befüllt und zugebunden im Zuge der Leerung der Restmülltonne abgefahren wird.
- Bei der Sperrgutabfur kann die Abholung des 150-Liter-Sperrgutsacks mitbeantragt werden. Dieser ist für Kleinteile wie ausgedientes Spielzeug oder Geschirr gedacht, die zwar von der Größe, aber nicht von der Menge in die Restmülltonne passen.
- Für Kleinmengen von Gartenabfällen gibt es den 50-Liter-Papiersack, der bei der Biotonnenleerung mitgenommen wird. Er sollte aber erst kurz vor der Abholung befüllt und bereitgestellt werden, da das Papier sonst durchfeuchtet. Die Gartenabfallsäcke müssen offen bleiben und zur Abholung neben die Tonne gestellt und nicht angelehnt werden. Sie sollten sicher stehen und nicht umfallen können.
Alle Abfallsäcke tragen die Aufschrift "Landkreis Ammerland". Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, Säcke nicht zwischen Tonne und Müllwagen abzustellen, das heißt, die Säcke werden nicht vor die Tonne an den Bordstein gestellt, sondern direkt neben der jeweilige Tonne platziert, um kein Hindernis für die Müllabfuhr zu bilden und die Aufnahme der Tonne mit dem Greifarm zu verhindern.
Korrekte Bereitstellung der Abfallfallsäcke
- Graue Restmüllsäcke sind fest zu verschließen und am regulären Abfuhrtag neben die Restmülltonne zu stellen.
- Gartenabfallsäcke sollen geöffnet zur Abholung bereitstehen und ein Umfallen der Säcke verhindert werden (werden sie an Tonnen gelehnt, führt das leicht zum Umkippen des Abfallsacks und Hinausrutschens der Abfälle).
- Abfallsäcke dürfen nicht vor die Abfalltonnen gestellt werden, sondern nur daneben, um kein Hindernis für die Müllabfuhr zu bilden.
Kosten:
50 Liter Restmüll (grau) = 5 Euro
50 Liter Biomüll (Papiertüten) = 3 Euro
150 Liter Sperrmüll (grau) = 6 Euro
Schlagwörter
Sperrmüll, Hausabfall, Bio-Tonne, Hausmüll, Wilder Müll, Hausabfälle, Bioabfälle, Biomüll, abfall, restmüll, änderungen Mültonne, Anmeldung Abfall, abmeldung Abfall, papier
Welche Gebühren fallen an?
Übersicht der Abfallbeseitigungsgebühren des Landkreises Ammerland:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Ab- oder Ummeldung von Abfallbehältern müssen die alten Abfallgebührenmarken von den Abfallbehältern abgekratzt und dem Bürgerbüro zugeleitet werden.
Bitte beachten Sie, dass die neuen Mülltonnen erst bestellt sein, müssen bevor eine Ab- oder Ummeldung duchgeführt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Um Müll zu entsorgen, der über die üblichen Mengen hinausgeht, können bei den Verkaufsstellen gegen eine Gebühr zugelassene Abfallsäcke erworben werden, die offiziell mit der normalen Abfuhr und am entsprechenden Abfuhrtag entsorgt werden können. Beliebige andere Tüten oder Säcke, die nicht erkennbar vom Landkreis Ammerland stammen, werden nicht abgefahren.
- Für zusätzlich anfallenden Restmüll gibt es den 50-Liter-Restmüllsack, der richtig befüllt und zugebunden im Zuge der Leerung der Restmülltonne abgefahren wird.
- Bei der Sperrgutabfur kann die Abholung des 150-Liter-Sperrgutsacks mitbeantragt werden. Dieser ist für Kleinteile wie ausgedientes Spielzeug oder Geschirr gedacht, die zwar von der Größe, aber nicht von der Menge in die Restmülltonne passen.
- Für Kleinmengen von Gartenabfällen gibt es den 50-Liter-Papiersack, der bei der Biotonnenleerung mitgenommen wird. Er sollte aber erst kurz vor der Abholung befüllt und bereitgestellt werden, da das Papier sonst durchfeuchtet. Die Gartenabfallsäcke müssen offen bleiben und zur Abholung neben die Tonne gestellt und nicht angelehnt werden. Sie sollten sicher stehen und nicht umfallen können.
Alle Abfallsäcke tragen die Aufschrift "Landkreis Ammerland". Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, Säcke nicht zwischen Tonne und Müllwagen abzustellen, das heißt, die Säcke werden nicht vor die Tonne an den Bordstein gestellt, sondern direkt neben der jeweilige Tonne platziert, um kein Hindernis für die Müllabfuhr zu bilden und die Aufnahme der Tonne mit dem Greifarm zu verhindern.
Korrekte Bereitstellung der Abfallfallsäcke
- Graue Restmüllsäcke sind fest zu verschließen und am regulären Abfuhrtag neben die Restmülltonne zu stellen.
- Gartenabfallsäcke sollen geöffnet zur Abholung bereitstehen und ein Umfallen der Säcke verhindert werden (werden sie an Tonnen gelehnt, führt das leicht zum Umkippen des Abfallsacks und Hinausrutschens der Abfälle).
- Abfallsäcke dürfen nicht vor die Abfalltonnen gestellt werden, sondern nur daneben, um kein Hindernis für die Müllabfuhr zu bilden.
Kosten:
50 Liter Restmüll (grau) = 5 Euro
50 Liter Biomüll (Papiertüten) = 3 Euro
150 Liter Sperrmüll (grau) = 6 Euro