Ansprechpartner


Herr Stöhr
Frau Steenblock

Die Rattenbekämpfung hat das Ziel, das Vorkommen von frei lebenden Ratten im Umfeld menschlicher Siedlungen zu verhindern, oder zumindest klein zu halten, um Seuchengefahr, Vernichtung von Lebensmitteln, sowie Schäden und Verschmutzungen durch die Tiere gering zu halten.

In Niedersachsen gibt es eine „Rattenverordnung“, die die Bürgerinnen und Bürger zur Bekämpfung von Ratten verpflichtet. Bei großräumigen Rattenbekämpfungsmaßnahmen ist eine staatliche Kontrolle vorgesehen. Die Bekämpfungsmaßnahmen müssen solange fortgeführt werden, bis der Erfolg erkennbar ist.

Eine Schädlingsbekämpfungsfirma, führt im Auftrage der Gemeinde Apen im gesamten Gemeindegebiet eine großräumige Rattenbekämpfung durch. Um dieser Schädlingsbekämpfungsaktion zu einem durchgreifenden Erfolg zu verhelfen und das Gebiet rattenfrei zu bekommen, werden die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und andere Berechtigte gebeten,

  1. dem Ordnungsamt der Gemeinde Apen alle bekannt werdenden Befallstellen sofort mitzuteilen, und
  2. dem Beauftragten der vorgenannten Firma das Betreten der Grundstücke zu gestatten sowie alle erforderlichen Maßnahmen zu dulden.
Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04489 73-80

Häufig gestellte Fragen

Die Rattenbekämpfung ist für Bürger und Bürgerinnen die ein Rattenbefall melden kostenlos.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Apen.


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