Dienstleistung
Schulbezirke
Gem. § 63 II Nds. Schulgesetz legen die Schulträger im Primarbereich mit Genehmigung der Landesschulbehörde verbindliche Schulbezirke fest. Die Schülerinnen und Schüler haben somit grundsätzlich die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Gemeinde Apen ist Schulträger von drei Grundschulen in Apen, Augustfehn I und Nordloh-Tange. Zudem verfügt die Gemeindne Apen über eineIntegrierte Gesamtschule (IGS Augustfehn).
Einrichtung
Gemeinde Apen - Schulen
Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
04489 73-80
04489 73-80
E-Mail