Dienstleistung
Vollstreckung eigener und fremder Forderungen
Sollte eine Bürgerin oder ein Bürger offene Zahlungen, z.B. bei der GEZ, Leda-Jümme Verband oder ein Bußgeld bei einer anderen Behörde haben, ist es vom Gesetz her vorgeschrieben, dass die Gemeindekasse Apen diese für die fremde Behörde einzieht.
Dieses geschieht durch Anschreiben der Schuldnerin oder des Schuldners, den persönlichen Besuch der Schuldnerin oder des Schuldners und Pfändung durch die Vollstreckungsbeauftragten. Bei größeren Summen ist die Gemeindekasse auch gewillt eine angemessene Ratenzahlung zu vereinbaren. Auch die gemeindeeigenen Steuern und Abgaben gehen nach der Mahnfrist in die Vollstreckung über.
Einrichtung
Gemeinde Apen - Gemeindekasse
Häufig gestellte Fragen
erforderliche Unterlagen
Aufforderung der Gemeinde Apen
ggf. Steuerbescheid
erforderliche Unterlagen
Aufforderung der Gemeinde Apen
ggf. Steuerbescheid