Dienstleistung
Einfaches Führungszeugnis beantragen
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Einrichtung
Gemeinde Apen - Bürgerbüro
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04489 73-80
04489 73-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 14 Tage
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 13,00
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
Gebührenbefreiung:
Das Bundesamt für Justiz bzw. das Bürgerbüro Apen kann Gebührenbefreiung gewähren, wenn die Person, die den Antrag stellt,
-
Leistungen nach Arbeitslosengeld II bezieht und das Jobcenter bestätigt, dass das Führungszeugnis benötigt wird
oder
-
das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Organisation (z. B. Freiwillige Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, aber immer ohne Aufwandsentschädigung!) benötigt wird.
Wichtiger Hinweis:
Der Antrag auf Gebührenbefreiung ist zugleich mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses beim Bürgerbüro Apen zu stellen.
Die als Grund für die Gebührenbefreiung angegebenen Umstände sind zu belegen (Bestätigung des Jobcenters bzw. der gemeinnützigen Organisation).
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
bzw.
Reisepass
zum Nachweis der Identität
-
Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
- aktueller und gültiger Personalausweis oder Reisepass der Person, die das Führungszeugnis für sich beantragt
- Nachweis der Vertretungsmacht bei Personen, die als gesetzlicher Vertreter handeln
- Verwendungszweck und genaue Anschrift bei Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregister (BZRG) vorliegen
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden.
Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke
(Beleg-Art N)
wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Beleg-Art O)
wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
Der Antrag ist grundsätzlich persönlich beim Bürgerbüro Apen zu stellen, wenn der Antragsteller mit einer Wohnung (alleinige Wohnung, Hauptwohnung oder Nebenwohnung) gemeldet ist.
Wer den Antrag stellt, hat seinen Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter hat daneben seine Vertretungsmacht nachzuweisen.
Die Antragstellung durch bevollmächtigte Personen ist nicht möglich.
Eine Übersendung des Führungszeugnisses kann nur an die Person, die den Antrag gestellt hat bzw. für die der Antrag gestellt wurde, erfolgen.
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden.
Ist die betroffene Person geschäftsunfähig, so kann nur der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches
Führungszeugnis online
zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, kann der Antragsteller in diesem Fall verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird. Das Amtsgericht darf die Einsicht nur der Person, die den Antrag gestellt hat, persönlich gewähren. Nach Einsicht ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder falls die Person, die den Antrag gestellt hat, dem widerspricht, vom Amtsgericht zu vernichten.
Anträge / Formulare
Ersuchen um unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister - BZR 4
PDF
PDF2
Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 2
PDF
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Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 3
PDF
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Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis - BZR 2a
PDF
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Schlagwörter
criminal record certificate, polizeiliches Führungszeugnis, Bundeszentralregisterauszug, Vorstrafen, erweitertes Führungszeugnis, Strafregisterauszug, registrierte Straftaten, Führungszeugnis Erteilung einfach
Bearbeitungsdauer
Welche Gebühren fallen an?
Gebührenbefreiung:
Das Bundesamt für Justiz bzw. das Bürgerbüro Apen kann Gebührenbefreiung gewähren, wenn die Person, die den Antrag stellt,
-
Leistungen nach Arbeitslosengeld II bezieht und das Jobcenter bestätigt, dass das Führungszeugnis benötigt wird
oder
-
das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Organisation (z. B. Freiwillige Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, aber immer ohne Aufwandsentschädigung!) benötigt wird.
Wichtiger Hinweis:
Der Antrag auf Gebührenbefreiung ist zugleich mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses beim Bürgerbüro Apen zu stellen.
Die als Grund für die Gebührenbefreiung angegebenen Umstände sind zu belegen (Bestätigung des Jobcenters bzw. der gemeinnützigen Organisation).
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
-
Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
- aktueller und gültiger Personalausweis oder Reisepass der Person, die das Führungszeugnis für sich beantragt
- Nachweis der Vertretungsmacht bei Personen, die als gesetzlicher Vertreter handeln
- Verwendungszweck und genaue Anschrift bei Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregister (BZRG) vorliegen
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Der Antrag ist grundsätzlich persönlich beim Bürgerbüro Apen zu stellen, wenn der Antragsteller mit einer Wohnung (alleinige Wohnung, Hauptwohnung oder Nebenwohnung) gemeldet ist.
Wer den Antrag stellt, hat seinen Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter hat daneben seine Vertretungsmacht nachzuweisen.
Die Antragstellung durch bevollmächtigte Personen ist nicht möglich.
Eine Übersendung des Führungszeugnisses kann nur an die Person, die den Antrag gestellt hat bzw. für die der Antrag gestellt wurde, erfolgen.
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden.
Ist die betroffene Person geschäftsunfähig, so kann nur der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Weiterführende Informationen
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, kann der Antragsteller in diesem Fall verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird. Das Amtsgericht darf die Einsicht nur der Person, die den Antrag gestellt hat, persönlich gewähren. Nach Einsicht ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder falls die Person, die den Antrag gestellt hat, dem widerspricht, vom Amtsgericht zu vernichten.
Anträge / Formulare
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Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 2
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Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 3
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Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis - BZR 2a
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