Dienstleistung
Reisepass Ausstellung für Vielreisende
Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Dieser Reisepass bietet Ihnen mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel sowie Visa.
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen beantragen Sie den Reisepass an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Beachten Sie, dass dann zusätzliche Kosten auf Ihren Antrag erhoben werden.
Einrichtung
Gemeinde Apen - Bürgerbüro
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04489 73-80
04489 73-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
6 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren.
Gebühr:
EUR 59,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren für Personen unter 24 Jahren.
Gebühr:
EUR 91,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Reisepass mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren.
Gebühr:
EUR 92,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren für Personen ab 24 Jahren.
Gebühr:
EUR 124,00
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Gebühr:
EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse.
Gebühr:
EUR 15,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Bearbeitungsdauer
Reisepass mit 48 Seiten. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung mindestens 2 Wochen dauert.
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren.
Bearbeitungsdauer: 3 Werktage
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
erforderliche Unterlagen
-
bisheriges Ausweisdokument, zum Beispiel:
- Reisepass
- Personalausweis
- Kinderreisepass
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Reisepass mit 48 Seiten persönlich beantragen.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Der Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
-
Für Ihre Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
- Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Weiterführende Informationen
Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
Bürgeramt in Ihrer Nähe suchen auf Servicesuche.bund.de
Schlagwörter
Ausweis, verreisen, Vielreisepass, Pass, Reiseausweis, Reisepaß, Identifikation, Ferien, 48-Seiten Reisepass, ePass, Europapass, Urlaub, Biometrischer Reisepass
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: EUR 59,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Gebühr: EUR 91,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Gebühr: EUR 92,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Gebühr: EUR 124,00
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Gebühr: EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr: EUR 15,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Bearbeitungsdauer: 3 Werktage
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
erforderliche Unterlagen
-
bisheriges Ausweisdokument, zum Beispiel:
- Reisepass
- Personalausweis
- Kinderreisepass
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Reisepass mit 48 Seiten persönlich beantragen.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Der Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
-
Für Ihre Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
- Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Weiterführende Informationen
Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
Bürgeramt in Ihrer Nähe suchen auf Servicesuche.bund.de