Dienstleistung
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Einrichtung
Gemeinde Apen - Bürgerbüro
Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
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26689 Apen
Servicezeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
04489 73-80
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Telefon
04489 73-0
04489 73-0
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Schlagwörter
Ferien, Ausweis, Identifikation, Reiseausweis, e-Pass, Urlaub, verreisen, Reisepaß, anderer Pass, Ferien, Ausweis, Identifikation, Reiseausweis, e-Pass, verreisen, Urlaub, Reisepaß, anderer Pass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Schlagwörter
Ferien, Ausweis, Identifikation, Reiseausweis, e-Pass, Urlaub, verreisen, Reisepaß, anderer Pass, Ferien, Ausweis, Identifikation, Reiseausweis, e-Pass, verreisen, Urlaub, Reisepaß, anderer Pass