Dienstleistung
Über kommunale Ferienangebote für Kinder und Jugendliche informieren
Wichtigste Merkmale
Schulferien sind schön, aber im Sommer auch ganz schön lang. Wem die große Langeweile droht, der sollte auf den Internetseiten der zuständigen Stelle nach Stichworten wie "Ferienangebote", "Angebote für Kinder", "Freizeitangebote", "Ferienpass" usw. suchen.
Die meisten Kommunen bieten gerade in den Sommerferien ein umfangreiches buntes Programm.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
In den Sommerferien wird die große Ferienpassaktion durchgeführt. Unterschiedliche Angebote - von Spielaktionen, Familienausflügen, Kreativangeboten bis Workshops - für Kinder ab 6 Jahren finden statt. Die Aktionen werden von der Gemeindejugendpflege und vielen örtlichen Vereinen und Verbänden durchgeführt.
In den Oster- und in den Herbstferien werden die sogenannten Oster- bzw. Herbstaktionstage - ein kleiner Ferienpass - angeboten.
Einrichtung
Gemeinde Apen - Jugendpflege
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04489 73-80
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
Ob Ihr an einer Ferienpassaktion teilnehmen könnt oder nicht erfahrt Ihr nach Anmeldeschluss der Aktionen.
Welche Gebühren fallen an?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
Die Kosten variieren je nach Veranstaltung und liegen zwischen 1 Euro und ca. 20 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
Solltet Ihr Interesse an einer Veranstaltung der Jugendpflege haben, könnt Ihr die einzelnen Veranstaltungen über Feripro einsehen und euch dort anmelden. Dort sehr Ihr auch bis wann ihr euch angemeldet haben müsst.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
Bei Fragen zu den einzelnen Ferienpassaktionen wendet Ihr euch an die Jugendpflege der Gemeinde Apen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
Eine schriftliche Anmeldung bei der Gemeindejugendpflege ist notwendig, sie kann auch online erfolgen.
Solltet Ihr für einige Veranstaltungen spezielle Unterlagen oder eine Ausrüstung benötigen, erfahrt Ihr das in der Erklärung der Veranstaltung.
Verfahrensablauf
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an die zuständige Stadt oder Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle (örtliche Kommune) kann Sie entsprechend informieren.
Schlagwörter
Ferienangebote, Ferienangebote
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ob Ihr an einer Ferienpassaktion teilnehmen könnt oder nicht erfahrt Ihr nach Anmeldeschluss der Aktionen.
Welche Gebühren fallen an?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.
Die Kosten variieren je nach Veranstaltung und liegen zwischen 1 Euro und ca. 20 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.
Solltet Ihr Interesse an einer Veranstaltung der Jugendpflege haben, könnt Ihr die einzelnen Veranstaltungen über Feripro einsehen und euch dort anmelden. Dort sehr Ihr auch bis wann ihr euch angemeldet haben müsst.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Bei Fragen zu den einzelnen Ferienpassaktionen wendet Ihr euch an die Jugendpflege der Gemeinde Apen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Eine schriftliche Anmeldung bei der Gemeindejugendpflege ist notwendig, sie kann auch online erfolgen.
Solltet Ihr für einige Veranstaltungen spezielle Unterlagen oder eine Ausrüstung benötigen, erfahrt Ihr das in der Erklärung der Veranstaltung.
Verfahrensablauf
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an die zuständige Stadt oder Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle (örtliche Kommune) kann Sie entsprechend informieren.