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Ansprechpartner


Herr Huber
Frau Sczesny

Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

  • Goldene Hochzeit,
  • Diamantene Hochzeit,
  • Eiserne Hochzeit,
  • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
  • 90. Geburtstag,
  • 95. Geburtstag oder
  • 100. Geburtstag.

Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.


Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen

Die Gemeinde Apen würdigt bürgerschaftliches Engagement, besondere Leistungen und besondere Verdienste in Verbundenheit mit der Gemeinde Apen mit dem Preis: „Aper Brückenbauer“

Die Verleihung, des einmal im Jahr möglichen Preises, richtet sich nach der „Richtlinie für die Ehrung von Personen und Personenvereinigungen“, in der vom Rat am 15.12.2015 beschossenen Fassung.

Abend der Aper Akteure

„Natürlich lebenswert!“, so lebt es sich in der Gemeinde Apen. Das macht sich besonders durch das menschliche Miteinander in der Gemeinde bemerkbar. Unzählige Aperinnen und Aper engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden oder ähnlichem. Ihr Engagement ist eine große Stütze dieses Miteinanders. Es gibt aber auch viele weitere Menschen, die mit großen und kleinen Taten einmalig oder regelmäßig einen Beitrag hierzu leisten- sei es die junge Mutter, die für ihre ältere Nachbarin den Einkauf erledigt, oder jemand, der eine Spendenaktion organisiert. Der Rentner, der seit vielen Jahren das öffentliche Beet oder die Sitzbank pflegt.

Dies sind nur einige wenige Beispiele, von denen es noch viele weitere gibt.

Für sie alle ist Ehrenamt Ehrensache und sie handeln aus Überzeugung.


Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04489 73-80

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Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Servicezeiten Montag - Donnerstag­ 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Es werden keine Unterlagen benötigt.