Dienstleistung
Führungszeugnis Erteilung erweitert
Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein erweitertes Führungszeugnis. Dies umfasst u.a. Tätigkeiten bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, in Schulen und in Sportvereinen für Minderjährige.
Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als
- Erzieherin oder Erzieher,
- Lehrerin oder Lehrer,
- Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer,
- Bademeisterin oder Bademeister,
- Sporttrainerin oder Sporttrainer.
In das erweiterte Führungszeugnis werden Verurteilungen aufgenommen, die nicht im normalen Führungszeugnis stehen, weil diese z.B. nicht mit mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe ausgeurteilt wurden. Die Erweiterung bezieht sich dabei nur auf Sexualdelikte und auf kinder- und jugendbezogene Delikte wie „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ oder „Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“.
Einrichtung
Gemeinde Apen - Bürgerbüro
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04489 73-80
04489 73-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 14 Tage
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 13,00
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
Gebührenbefreiung:
Das Bundesamt für Justiz bzw. das Bürgerbüro Apen kann Gebührenbefreiung gewähren, wenn die Person, die den Antrag stellt,
-
Leistungen nach Arbeitslosengeld II bezieht und das Jobcenter bestätigt, dass das Führungszeugnis benötigt wird
oder
-
das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Organisation (z. B. Freiwillige Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, aber immer ohne Aufwandsentschädigung!) benötigt wird.
Wichtiger Hinweis:
Der Antrag auf Gebührenbefreiung ist zugleich mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses beim Bürgerbüro Apen zu stellen.
Die als Grund für die Gebührenbefreiung angegebenen Umstände sind zu belegen (Bestätigung des Jobcenters bzw. der gemeinnützigen Organisation).
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
- Erteilung ist in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen oder
-
das Führungszeugnis wird benötigt wird für
- die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII),
- eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
- eine Tätigkeit, die in einer vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
§ 73a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt
-
Personalausweis
bzw.
Reisepass
zum Nachweis der Identität
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
- aktueller und gültiger Personalausweis oder Reisepass der Person, die das Führungszeugnis für sich beantragt
- Nachweis der Vertretungsmacht bei Personen, die als gesetzlicher Vertreter handeln
- Verwendungszweck und genaue Anschrift bei Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregister (BZRG) vorliegen
Verfahrensablauf
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Den Antrag können auch gesetzliche Vertreter (z.B. die Eltern für Minderjährige) stellen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
Der Antrag ist grundsätzlich persönlich beim Bürgerbüro Apen zu stellen, wenn der Antragsteller mit einer Wohnung (alleinige Wohnung, Hauptwohnung oder Nebenwohnung) gemeldet ist.
Wer den Antrag stellt, hat seinen Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter hat daneben seine Vertretungsmacht nachzuweisen.
Die Antragstellung durch bevollmächtigte Personen ist nicht möglich.
Eine Übersendung des Führungszeugnisses kann nur an die Person, die den Antrag gestellt hat bzw. für die der Antrag gestellt wurde, erfolgen.
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden.
Ist die betroffene Person geschäftsunfähig, so kann nur der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Ab 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein erweitertes
Führungszeugnis online
zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Apen
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, kann der Antragsteller in diesem Fall verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird. Das Amtsgericht darf die Einsicht nur der Person, die den Antrag gestellt hat, persönlich gewähren. Nach Einsicht ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder falls die Person, die den Antrag gestellt hat, dem widerspricht, vom Amtsgericht zu vernichten.
Bearbeitungsdauer
Welche Gebühren fallen an?
Gebührenbefreiung:
Das Bundesamt für Justiz bzw. das Bürgerbüro Apen kann Gebührenbefreiung gewähren, wenn die Person, die den Antrag stellt,
-
Leistungen nach Arbeitslosengeld II bezieht und das Jobcenter bestätigt, dass das Führungszeugnis benötigt wird
oder
-
das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Organisation (z. B. Freiwillige Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, aber immer ohne Aufwandsentschädigung!) benötigt wird.
Wichtiger Hinweis:
Der Antrag auf Gebührenbefreiung ist zugleich mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses beim Bürgerbüro Apen zu stellen.
Die als Grund für die Gebührenbefreiung angegebenen Umstände sind zu belegen (Bestätigung des Jobcenters bzw. der gemeinnützigen Organisation).
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
- Erteilung ist in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen oder
-
das Führungszeugnis wird benötigt wird für
- die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII),
- eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
- eine Tätigkeit, die in einer vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
§ 73a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
- aktueller und gültiger Personalausweis oder Reisepass der Person, die das Führungszeugnis für sich beantragt
- Nachweis der Vertretungsmacht bei Personen, die als gesetzlicher Vertreter handeln
- Verwendungszweck und genaue Anschrift bei Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregister (BZRG) vorliegen
Verfahrensablauf
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Den Antrag können auch gesetzliche Vertreter (z.B. die Eltern für Minderjährige) stellen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
Der Antrag ist grundsätzlich persönlich beim Bürgerbüro Apen zu stellen, wenn der Antragsteller mit einer Wohnung (alleinige Wohnung, Hauptwohnung oder Nebenwohnung) gemeldet ist.
Wer den Antrag stellt, hat seinen Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter hat daneben seine Vertretungsmacht nachzuweisen.
Die Antragstellung durch bevollmächtigte Personen ist nicht möglich.
Eine Übersendung des Führungszeugnisses kann nur an die Person, die den Antrag gestellt hat bzw. für die der Antrag gestellt wurde, erfolgen.
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden.
Ist die betroffene Person geschäftsunfähig, so kann nur der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Ab 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein erweitertes Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Weiterführende Informationen
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, kann der Antragsteller in diesem Fall verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird. Das Amtsgericht darf die Einsicht nur der Person, die den Antrag gestellt hat, persönlich gewähren. Nach Einsicht ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder falls die Person, die den Antrag gestellt hat, dem widerspricht, vom Amtsgericht zu vernichten.